Sicherungsverwahrung

Hallo!

Wie wird Sicherungsverwahrung gemäß § 66 StGB rein praktisch durchgeführt? Worin besteht der Unterschied zur Inhaftierung? Die rechtliche Seite ist mir klar, aber was im „Real Life“ mit dem Sicherungsverwahrten geschieht, weiß ich nicht.

Ich hoffe auf Auskunft, so daß ich es nicht selbst ausprobieren muß.

Danke schon mal.

Gruß
Wolfgang

Kein Unterschied zur Haft.
Geschlossene, sichere JVA und Ende.

Werl in NRW.
Celle in Niedersachen.
Stammheim.
Brackwede in NRW.
Lübeck in SH.
SantaFu in HH.

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Kein Unterschied zur Haft.
Geschlossene, sichere JVA und Ende.

Werl in NRW.
Celle in Niedersachen.
Stammheim.
Brackwede in NRW.
Lübeck in SH.
SantaFu in HH.

Hallo Wolfgang

siehe oben…

Ausser dass alle 1 bis X Jahre geprüft wird (Gutachter und Gericht) ob die S. fortdauert oder aufgehoben wird.

Gruss
Volker