Sicherungsvorbehalt

Was ist Sicherungsvorbehalt?
Ein Subunternehmer bekommt seine Rechnungen aufgrund des Sicherungsvorbehaltes nicht 100% ausgezahlt. Der Auftraggeber, auch Baufirma, behauptet, sie müsse 15 % einbehalten, um im Falle eines Falles für die gemachte Fehler des Subunternehmens gerade stehen zu können. Ist es rechtens? Wie lange muss der Subunternehmner auf sein Geld warten? Wo ist es überhaupt geregelt?

Vielen herzlichen Dank

Ausschlaggebend ist allein der Vertrag. Nur der beantwortet die Frage, ob es rechtens ist.

Levay

Ein Subunternehmer bekommt seine Rechnungen aufgrund des
Sicherungsvorbehaltes nicht 100% ausgezahlt. Der Auftraggeber,
auch Baufirma, behauptet, sie müsse 15 % einbehalten, um im
Falle eines Falles für die gemachte Fehler des Subunternehmens
gerade stehen zu können. Ist es rechtens? Wie lange muss der
Subunternehmner auf sein Geld warten? Wo ist es überhaupt
geregelt?

Hallo,

oft werden Werkverträge unter VOB vereinbart. Irgendwo wird der Auftraggeber geschrieben haben „Im übrigen unterliegt der Vertrag den gültigen VOB“. Das ganze nennt sich „Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen“. Sozusagen AGB des Baus. Danach kann eine Sicherheit einbehalten werden. Im schlimmsten Fall kann die Sicherheit nun für 2 Jahre einbehalten werden.

Der Subunternehmer sollte dringend einen Anwalt aufsuchen und fragen, wie er sich in Zukunft vor zu „großen“ und zu „langen“ Einbehalten vertraglich absichern kann.

Ggf. kann in Zukunft Sicherheit auch durch Bankbürgschaften geleistet werden. Dann wird nicht Sicherheit in Cash einbehalten, sondern eine Bank steht dafür gerade, dass am Bau nicht „gefuscht“ wurde. Je ordentlicher der Subunternehmer ist, je geringer wird dann auch die Provision, die die Bank dafür bekommt.

Mfg vom

showbee

Vielen herzlichen Dank.