Sicht- bzw. Schallschutzmauer

Hallo zusammen,

weiss jemand, ob man eine 2 Meter Hohe Schall- bzw. Sichtschutzmauer auf eigenem Grundstück genehmigungsfrei (auch vom Nachbarn?) bauen kann, wenn die Mauer zu einem Gemeinschaftsgrundstück (Parzelle), welcher ein Privatweg ist, grenzt?

Dankeschön fürs Nachdenken und Antworten:smile:

Eindeutig: … vielleicht …
Generell genehmigt der Nachbar aber nie etwas. Er ist ja keine Genehmigungsbehörde aber es ist im täglichen Nebeneinander natürlich hilfreich, sich über die Maßnahmen an der Grenze vorher verständigt zu haben.
Bevor die Frage beantwortet werden kann, müssen alle planungsrechtlichen Umstände und Regelungen geprüft werden. Gibt es z. B. einen Bebauungsplan, der Aussagen zur Einfriedung enthält? Wie sieht das Umfeld aus? Würde gegebenfalls die verkehrssichere Benutzung des Weges gefährdet? Ist der Weg öffentlich-rechtlich gesichert oder zu einer Sicherung herandgezogen? Welche Konstruktion ist vorgesehen?

Wenn es sich um eine Einfriedung handelte, würden zumindest keine Abstandflächen ausgelöst werden, die auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen wäre oder auf dem Nachbargrundstück über eine Baulast zu sichern wäre.

Hallo,
klar weiß das jemand. Derjenige sitzt mit einiger Sicherheit bei der örtlichen Bauordnungsbehörde :wink:

Das liegt daran, dass keiner weiß, was zu Einfriedungen im Nachbarrechtsgesetz Deines unbekannten Bundeslandes steht, ob ein örtlicher Bebauungsplan existiert, der Höhe und Art möglicher Einfriedungen regelt und ob in der Landesbauordnung des unbekannten Bundeslandes etwas anderes drinsteht als in der von NRW. In der sind Einfriedungen bis zu 2 m (bauordnungsrechtlich!) genehmigungsfrei, wenn sie nicht an öffentliche Straßenverkehrsflächen angrenzen. Das heisst noch lange nicht, dass das Nachbarschaftsrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes das gleiche behauptet :wink:

Gruß vom
Schnabel

Hallo,
zunächst ist zu prüfen, ob mein Grundstück in einem Bebauungsplan liegt oder nicht. Der Bebauungsplan kann andere Regelungen treffen als die Landesbauordnung.
Wieterhin gilt das Nachbarrecht, das ist jedoch privatrechtlich und nicht öffentlichrechtlich wie die LBO oder der B-Plan.
Es kann sein, daß öffentlichrechtlich keine Genehmigung erforderlich ist, aber das Nachbarrecht engere Festsetzungen enthält.
Diese Rechte haben in den verschiedenen Bundesländer abweichende Bestimmungen,
deshalb ist es notwendig bei der zuständigen Baurechtsbehörde die Fragen abzuklären.
Viel Erfolg!
A.D.

hallo,
soweit mir bekannt ist, wäre so eine Mauer Genehmigungspflichtig. Zu Hundert Prozent sicher bin ich nicht.
Kommt wohl darauf an in welchem Bundesland dies ist.
Sowas müßte im NachbarG stehen(in Hessen im Nachbargesetz)

Herzlichen Dank für die E-Mail samt hilfreichen Informationen.

Danke für die hilfreiche Antwort. Das Bundesland ist NRW.

Moin,

näheres erfährst Du bei den örtlichen zuständigen Behörden

Gandalf

herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort.

Hallo,

im Prinzip ist die Frage beantwortet,

  1. prüfen ob es eine Satzung der Gemeinde (z. B. Vorgartensatzung, Gestaltungssatzung) oder einen Bebauungsplan gibt, und was hier geregelt ist - Damit gilt erstmal der Bebauungsplan und seine Festsetzungen oder danach die jeweilige sonstige Satzung.
  2. falls 1. nicht zutrifft und keine Satzung vorhanden ist sind die Regelungen der Landesbauordnung generell anzuwenden,
    in NRW und einigen anderen Bundesländern sind seitliche Grundstückseinfriedungen zulässig und bis 2 m Höhe von der Genehmigung freigestellt - aber bitte vor dem Bau bei der Baubehörde nachfragen!
  3. Privatrechtliche Regelungen wie das Nachbarrecht sind ebenso zu prüfen, damit es keinen Ärger mit den Nachbarn gibt oder auch nicht mit späteren Käufern des Nachbargrundstückes.
  4. Die Ausführung muss selbstverständlich den Regeln der Technik entsprechen, d. h. die Mauer muss sicher gegründet und standfest sein.
    Wenn alle 4 Punkte geklärt sind kann der Bau beginnen.
    Gruß