Hallo Liebe w-w-wler,
Angenommen der Mieter einer Wohnung mit Terrasse verblendet eine Seite mit einer Plane um so eine gewisse Privatsphäre zu erhalten. Dies macht der Mieter nun schon ca. 4 Jahre lang. Etwa 2m entfernt bewohnen seit ein paar Monaten neue Mieter eine Nachbarwohnung in einem anderen Wohnhaus. Deren Küchen- und WC-Fenster zeigen auf die Terrasse, jedoch können sie durch den Versatz der Wohnungen nur den Fußbereich der Terrasse sehen jedoch durch die Holzbrüstung nicht vollständig. Nun bemängeln die Nachbarn mit der „schlechten“ Sicht das die Terrassennutzer die Plane bitte am besten abhängen sollen damit sie eine bessere Sicht haben. Was die Terrassennutzer nicht ganz nachvollziehen können da die Nachbarn so oder so kaum was sehen.
Können die Nachbarn rechtliche Schritte gegen die Terrassennutzer einleiten? Gibt es so was wie ein Recht auf freie Sicht? Der Terrassennutzer schneidet dem Nachbarn ja nicht die Luft ab.
Vielen Dank +
mfG
Bianca