Sicht verbaut

Hallo Liebe w-w-wler,

Angenommen der Mieter einer Wohnung mit Terrasse verblendet eine Seite mit einer Plane um so eine gewisse Privatsphäre zu erhalten. Dies macht der Mieter nun schon ca. 4 Jahre lang. Etwa 2m entfernt bewohnen seit ein paar Monaten neue Mieter eine Nachbarwohnung in einem anderen Wohnhaus. Deren Küchen- und WC-Fenster zeigen auf die Terrasse, jedoch können sie durch den Versatz der Wohnungen nur den Fußbereich der Terrasse sehen jedoch durch die Holzbrüstung nicht vollständig. Nun bemängeln die Nachbarn mit der „schlechten“ Sicht das die Terrassennutzer die Plane bitte am besten abhängen sollen damit sie eine bessere Sicht haben. Was die Terrassennutzer nicht ganz nachvollziehen können da die Nachbarn so oder so kaum was sehen.
Können die Nachbarn rechtliche Schritte gegen die Terrassennutzer einleiten? Gibt es so was wie ein Recht auf freie Sicht? Der Terrassennutzer schneidet dem Nachbarn ja nicht die Luft ab.

Vielen Dank +
mfG
Bianca

Hallo

Können die Nachbarn rechtliche Schritte gegen die
Terrassennutzer einleiten? Gibt es so was wie ein Recht auf
freie Sicht? Der Terrassennutzer schneidet dem Nachbarn ja
nicht die Luft ab.

Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Entfernung der Plane denn verlangt?
Weder ist mir ein Grundrecht auf Einsicht in Nachbars Terasse, noch irgendwelche Nutzungseinschränkungen, welche das Aufhängen einer Plane auf der eigenen Terasse beschreiben könnten, bekannt.
Die könnte da doch genauso gut zum Trocknen hängen. Is ne komische Plane, bei der dauert das halt ein paar Monate…

Wenn einer der Experten hier was Konkreters weiß, nur zu…

Vielen Dank +
mfG

Büdde

Kater

Hi,
Frag doch beim nächsten Mal ob Sie nicht bitte ihre Küchenvorhänge abnehmen möchten, da deine Sicht auf ihren Herd dadurch doch sehr stark eingeschränkt wird :wink:
Gruß
Nick