Guten Tag,
Ich wohne in einem 2familienwohnaus. Beide Pareien wohnen in miete.
Wir bewohnen nun fast 4 Jahre das Erdgeschoss,mit Direktem Zugang auf meine Terrasse (garten).
Die andere Partei wohnet bereits über 25 Jahre in dieser Wohnung (im Obergeschoss, Kein Direkter Zugang zum Garten, aber BALKON).
Nun ist hat die andere Partei ein große Anzahl an Büschen,Bäumen,Strächern,Blumen, das volleprogramm… einiges davoen ist auf einem Streifen von 7x2 m, und verläuft quasi als Trennung von unseren Geräten(wobei ein Durchgang besteht).
Wir haben nun, da wir in Erdgeschoss wohnen, einen
Sichtschutz ala Tuja-Bäumchen gewählt , welche noch recht klein sind, prompt hat sich meine nachbarin beschwert das ihre blumen und strächer zu wenig licht bekämen… nun verlangt sie das der sichtschutz nicht höher als 130 cm sein darf.
Darf Sie das Verlangen?
Ich komme aus dem 74er PLZ bereich.
Abstand zum „trennungsbeet“ beträgt 85 CM.
bin für jedenrat dankbar.