Sichtschutz

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall in NRW:

Nachbar A möchte einen Sichtschutz (aus Holz, lichtUNdurchlässig) errichten, damit er unbeobachtet auf seiner Terasse sitzen kann. Seine Terasse befindet sich an der Seite des Hauses und er blickt auf die Küchen- und Wohnzimmerfenster des Nachbarn B. Er beschließt einen 2m hohen Sichtschutz zu errichten! Nachbar B ist davon wenig begeistert, da er nun nur noch auf diese Holzwand blickt, wenn er aus seinen Fenstern schaut. Der Sichtschutz nimmt ihm das Licht, da der Sichtschutz nur 3m von seinem Haus entfernt steht.

Ist Nachbar A im Recht, oder kann Nachbar B etwas gegen diesen Sichtschutz unternehmen?

Danke.

Hallo,

am Besten beim örtlichen Bauordnungsamt nachfragen.

Gruss ich