Hallo liebe Rechtsexperten 
im Archiv hab ich gesehen, dass viele hier die Frage schon gestellt haben ( oder aber sehr ähnlich). Auch im niedersächsischen Nachbarschaftsrecht habe ich schon hoch und runter gelesen - ohne eine befriedigende Antwort zu bekommen. Darum versuch ich es noch einmal hier und hoffe dass sich des richtige ergibt…
zu Lage:
Wir befinden und in Südniedersachsen…
Die Grundstücke von Nachbar A und Nachbar B werden zur Zeit durch einen ca. 1 m hohen Maschendrahtzaun voneinander getrennt. am Haus von Nachbar A ist auf einer länge von etwa 2 m noch eine alte hässliche Mauer die fast einstürzt(gehört Nachbar A)dann beginnt der Zaun. Die Nachbarn haben kein gutes Verhältnis zu einander. jetzt möchte Nachbar A den Zaun (seinen Zaun)und die Mauer durch Sichtschutzelemente ersetzen. die Elemente sollen eine übliche Höhe von etwa 1,60 m - 1,80 m haben.
Frage:
Darf Nachbar A die Elemente wie oben beschrieben aufstellen oder gibt es Einschränkungen (Höhe?, Grenzabstand ? o.Ä) bzw kann Nachbar B ggf etwas dagegen unternehmen?
Wo kann man sich genau erkundigen ??
Problem:
Nachbar B ist stellver. Ortsbürgermeister und ehemal. Angestellter des Landkreises…