Hallo an alle,
kann mir jemand sagen, ob es verbindliche Rahmenverordnungen o.ä. gibt, die die Anbringung eines Sichtschutzes auf Balkonen betreffen?
Ich wüsste gerne, was hier erlaubt ist und was nicht.
Danke und Gruß,
Claudia
Hallo an alle,
kann mir jemand sagen, ob es verbindliche Rahmenverordnungen o.ä. gibt, die die Anbringung eines Sichtschutzes auf Balkonen betreffen?
Ich wüsste gerne, was hier erlaubt ist und was nicht.
Danke und Gruß,
Claudia
Hallo,
das äußere Erscheinungsbild des Hauses obliegt dem Vermieter.
soweit ich weiß, muß ein Sichtschutz geduldet werden, dieser muß aber unter Umständen bestimmte Auflagen erfüllen (zB.optisch nicht so auffällig, passend zur Fassade, nicht zu hoch etc.) und der VM vorschreiben kann, was er letztendlich duldet.
Anderes Thema aber auch Balkon:
Bei Katzennetzen habe ich schon widersrüchliche Angaben gelesen…mal muß es geduldet werden und mal auch nicht.
Gruß
Maja