Hallo .
ich möchte in NRW zum lieben Nachbarn einen Sichtschutz errichten .
Wir wohnen auf dem Dorf .
Benötige ich dafür eine Genemigung ?
Danke für Eure Antworten
Hallo,
einen übergeordneten Rahmen findest Du im NRW-Nachbarrechtsgesetz, z.B. https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5…
Konkretere Informationen findest Du im Bebauungsplan und bei Deiner Gemeinde. (einfach anrufen oder auf den Internetseiten stöbern)
Ganz interessant könnte auch § 37 sein, wobei es immer gut ist, mit dem Nachbarn im Vorfeld zu sprechen.
Gruß
achim
Hallo Achim ,
ich habe lieber Nachbar geschrieben . Der Nachbar spricht leider nicht mit mir, deshalb
soll der Sichtschutz dort hin .
Gruß
Michael