Seit einer Woche hat ein Nachbarmieter im 1. Obergeschoss auf seinem Balkon einen unansehlichen grauen Sichtschutz von ca 180cm Höhe an seinem Balkongeländer zur Nachbarseite hin aufgestellt. Die Balkone ragen frei aus der Hauswand und sind mit einem Metallgeländer mit dünnen Verbindungsrohren gesichert.
Diese Wand als erstes dem Nachbarn im 1. OG die Sicht, was aber noch ertragbar ist.
Das Hauptproblem ist jedoch, dass der Mieter schräg unten im EG auf Ihrem Balkon und auf einem Stück Garten, keine Sonne mehr hat. Bereits der Balkon des Nachbarn warf einen Schatten, mit der Wand dieser Mieter nun gar keine Möglichkeit mehr auf Ihrem Balkon in der Sonne zu sitzen.
Ist so ewas zulässig?
Viele Grüße aus NRW
Hallo!
Wieso nimmt eine (wohl seitliche) Sichtschutzblende am auskragenden Balkon die Sicht ?
Die Sicht auf was ? Auf den Balkon des Nachbarn ?
Üblicherweise haben Balkons bereits bauseits seitlichen Sichtschutz,damit man auf dem Balkon etwas geschützt ist.
Wie das sich auch im Erdgeschoss oder Garten auswirken soll ? Zu einer bestimmten Tages- und Jahreszeit(also Sonnenstand) mag sein,aber jeder sonstige Sonnenschutz wie Schirm,Markise würde das auch machen.
Und m.E. völlig rechtmäßig.
Ansprechpartner wäre in jedem Fall sowieso der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft.
MfG
duck313