Sichtschutz Balkon

Paul ist in eine neue Wohnung im 2. Stock gezogen. Da der Balkon so gebaut ist, dass er ein paar Lücken, 15 cm breit, hat, durch die andere Personen gucken können, hat er einen Sichtschutz angebracht und zwar diesen hier:

http://www.hornbach.de/shop/Sichtschutz-Buschholz-40…

Der Balkon besteht aus Eisen und wurde weiß lackiert. Die Matten sind zwar noch recht durchlässig, aber man ist schon blickgeschützter. Was vielleicht noch zu erwähnen ist, dass die Matten knapp 10 cm über das Geländer ragen. Festgemacht wurde die mit Kabelbindern und die Matten sind nur im Sommer angebracht.

Heute hat Paul in seinen Briefkasten geguckt und es war Post von der Ausverwaltung drin. Sie schreiben, dass sich hinter den Matten Feuchtigkeit bildet, was zu einer Beschädigung der Lackschicht führen kann und er habe die Matten sofort zu entfernen.

Jetzt mal meine Frage: Muss er dies tun oder kann er die Matten dort lassen?

Ich denke, Paul wird ziemlich schlechte Karten haben. Außer natürlich, der Mietvertrag beinhaltet entsprechende Regelungen.

vnA

Im Mietvertrag steht da gar nichts drüber.

Hallo, Freifliegender (hoffentlich nicht vom Balkon)

Fall aus dem echten Leben:
Willy wohnt mit Eckbalkon im Erdgeschoß. Der Balkon hat eine umlaufende Betonbrüstung bis in Bauchnabelhöhe und darauf ein Stahlrohrgeländer. Beides ist betongrau gestrichen.

Das Haus hat einen etwas hochstehenden Keller, das bewirkt eine Höhe der Balkonbrüstung (Betonkante) von aussen auf dem Fußweg stehenden Menschen genau in Augenhöhe.

Die Größe des Balkons lädt im Sommer zum ständigen Aufenthalt im Aussenbereich ein.
Draußen, genau an der Ecke, stehen nun vom frühen Vormittag bis frühen Nachmittag etliche Mütter, die ihre Sprößline von der Schule abholen möchten. Also Kopf-Sitzentfernung etwa 2 m. Die Mütter - manchmal auch Väter - beäugen den auf dem Balkon relaxenden Rentner nun ständig.
Was macht er denn nun schon wieder?
Bei Besuch wird den Gesprächen interessiert gelauscht.

Willy kommt nun auf die Idee, bis Oberkante Stahlrohr einen dezenten Sichtschutz anzubringen.
Da die Eigentümerin des Hauses etwas problematisch ist, möchte er im Vorfeld schon sehr vorsichtig vorgehen und kauft einen Stoff im Farbton der Balkonbrüstung. Der wird nun mit Stoffschlaufen am Rohr befestigt, unten mit Tischdeckengewichten vorm Flattern gehindert.

Einige Tage später kommt ein Pkw mit Kennzeichen einer etwa 100 km entfernten Stadt auf den Parkplatz gefahren, der Fahrer steigt aus, hat einen Fotoapparat in der Hand und macht diverse Bilder vom Eckteil des Hauses und dem Balkon. Steigt dann wieder ins Auto und fährt weg.

Aha, denkt sich Willy, das passiert im Auftrag eines von der Eigentümerin beauftragten Rechtsanwaltes.
Mal sehen, was da kommt.

Prompt kommt da auch einige Tage später ein Brief einer Kanzlei aus dem 100 km entfernten Ort mit der geharnischten Aufforderung, den Sichtschutz sofort zu entfernen. Sonst Gerichtsverfahren und viele Kosten. Wegen der unverschämten Frechheit eines ungenehmigten Anbringens eines Sichtschutzes enthält der Brief des Anwaltes auch gleich eine Kostennote.
Hübsches Wort, man lernt ja nie aus.

Willy sagt sich, boah, das wollen wir doch mal sehen. Der Gebrauch des Balkons ist nun stark eingeschränkt, aber der Balkon ist Bestandteil der Mietsache.
Entweder Miete runter oder Sichtschutz. Also zum Anwalt. Der sagt nach dem Betrachten der angefertigten Bilder: „Ich übernehme nur Fälle, die ich gewinnen kann. Ich zeige ihnen mal einige Fälle, die vollkommen unterschiedlich ausgegangen sind. Deswegen kann ich hier ihre Vertretung nicht übernehmen“

Den schlauen Spruch durfte Willy dann trozdem bezahlen. So ein Anwalt ist aber immer noch besser als einer der nur des Honorars wegen auch aussichtslose Fälle übernimmt und nur noch höhere Kosten produziert.

Trotz der anwaltlichen Meinung lässt Willy sich auf einen Prozess ein. Prompt erfolgt auch eine Klage.
Willy setzt sich nun hin und erklärt schriftlich seine Gründe. Der Richter schliesst sich in einem richterlichen Rat an die klagende Seite seinen Argumenten an, worauf die klagende Eigentümerin ihre Klage zurück zieht.
Mit dem Hinweis an das Gericht, die „unverbrauchten Kosten“ doch bitte zurück zu überweisen.
Wieder etwas gelernt.

Die von Willy bezahlte Anwaltsberatung bekommt er ebenfalls erstattet - allerdings erst nach Antrag.
Und nach erfolgtem gerichtlichem Mahnverfahren.

Die Quintessenz dieser ewas länger gewordenen Geschichte:
“Auf hoher See und vor Gericht ist der Mensch in Gottes Hand“

Hier zu erwägen wäre der Unterschied in der Geschoßhöhe.

Ob die Feuchtigkeit in diesem Fall zu Lackschäden führt, kann hier vom Forum wohl schlecht beurteilt werden. Ein Sachverständigen-Gutachten dürfte im unteren vierstelligen Bereich liegen. Das hat Willy auch schon erfahren. Immerhin war dies sein drittes Verfahren, in dem der Richter seine Ansicht geteilt hat.

Hallo Freiflieger
Die Lösung ist ganz einfach:
Zwischen die Matten und das Balkongeländer wird PE-Folie in passender Farbe entweder vollflächig oder nur an den Kontaktpunkten angebracht.
Das Ganze wird dokumentiert (Foto) und der Hausverwaltung mitgeteilt.
Wenn die dann die Füße noch nicht stillhalten, müssen sie allen folgenden Mist selbst verantworten.
Das Stichwort ist „Feuchtigkeits Isolation nach dem Stand der Technik für temporäre Installationen“.
Übrigens, wenn es regnet, bildet sich auch Feuchtigkeit an der Lackschicht, und wenn dann noch etwas Staub übrig war, kann sich eine böse „chemische“ Brühe bilden, die sicher auch nicht den Lack schützt.
Im Ernst, die befürchteten Schäden können sich nur einstellen, wenn entsprechende Prozesse zwischen Lackschicht und dem Kontaktmaterial auftreten. Das ist hier sowieso nicht zu befürchten.
Gruß
Rochus

Hi,

Deine Antwort mag technisch richtig sein, aber wenn die Hausverw. keinen Sichtschutz möchte und es hierzu auch keine zustimmende vertragliche Regelung gibt, dann darf die Hausverw. den Sichtschutz verbieten.

Gruß
Tina

Hallo,

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/balkon…
http://www.frag-einen-anwalt.de/Balkon-Sichtschutz-_…
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Balkon_Terrasse.htm
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koeln_212-C-1249…

Jetzt mal meine Frage: Muss er dies tun oder kann er die
Matten dort lassen?

Auch in Internet findet man solche und solche Sichtweisen…es käme also darauf an :o/

Gruß
M.

Hallo,

aber ein paar schöne Pflanzen könnte die Person ja direkt vor den Öffnungen drapieren, oder? Da kann die Hausverwaltung eigentlich nichts zu sagen.

BTW, ich habe gehört, eine Frau hat einfach behauptet sich vor einem Stalker schützen zu wollen, da hat die Hausverwaltung nachgegeben.

Alles natürlich ohne Gewähr :smile: