Hallo, Freifliegender (hoffentlich nicht vom Balkon)
Fall aus dem echten Leben:
Willy wohnt mit Eckbalkon im Erdgeschoß. Der Balkon hat eine umlaufende Betonbrüstung bis in Bauchnabelhöhe und darauf ein Stahlrohrgeländer. Beides ist betongrau gestrichen.
Das Haus hat einen etwas hochstehenden Keller, das bewirkt eine Höhe der Balkonbrüstung (Betonkante) von aussen auf dem Fußweg stehenden Menschen genau in Augenhöhe.
Die Größe des Balkons lädt im Sommer zum ständigen Aufenthalt im Aussenbereich ein.
Draußen, genau an der Ecke, stehen nun vom frühen Vormittag bis frühen Nachmittag etliche Mütter, die ihre Sprößline von der Schule abholen möchten. Also Kopf-Sitzentfernung etwa 2 m. Die Mütter - manchmal auch Väter - beäugen den auf dem Balkon relaxenden Rentner nun ständig.
Was macht er denn nun schon wieder?
Bei Besuch wird den Gesprächen interessiert gelauscht.
Willy kommt nun auf die Idee, bis Oberkante Stahlrohr einen dezenten Sichtschutz anzubringen.
Da die Eigentümerin des Hauses etwas problematisch ist, möchte er im Vorfeld schon sehr vorsichtig vorgehen und kauft einen Stoff im Farbton der Balkonbrüstung. Der wird nun mit Stoffschlaufen am Rohr befestigt, unten mit Tischdeckengewichten vorm Flattern gehindert.
Einige Tage später kommt ein Pkw mit Kennzeichen einer etwa 100 km entfernten Stadt auf den Parkplatz gefahren, der Fahrer steigt aus, hat einen Fotoapparat in der Hand und macht diverse Bilder vom Eckteil des Hauses und dem Balkon. Steigt dann wieder ins Auto und fährt weg.
Aha, denkt sich Willy, das passiert im Auftrag eines von der Eigentümerin beauftragten Rechtsanwaltes.
Mal sehen, was da kommt.
Prompt kommt da auch einige Tage später ein Brief einer Kanzlei aus dem 100 km entfernten Ort mit der geharnischten Aufforderung, den Sichtschutz sofort zu entfernen. Sonst Gerichtsverfahren und viele Kosten. Wegen der unverschämten Frechheit eines ungenehmigten Anbringens eines Sichtschutzes enthält der Brief des Anwaltes auch gleich eine Kostennote.
Hübsches Wort, man lernt ja nie aus.
Willy sagt sich, boah, das wollen wir doch mal sehen. Der Gebrauch des Balkons ist nun stark eingeschränkt, aber der Balkon ist Bestandteil der Mietsache.
Entweder Miete runter oder Sichtschutz. Also zum Anwalt. Der sagt nach dem Betrachten der angefertigten Bilder: „Ich übernehme nur Fälle, die ich gewinnen kann. Ich zeige ihnen mal einige Fälle, die vollkommen unterschiedlich ausgegangen sind. Deswegen kann ich hier ihre Vertretung nicht übernehmen“
Den schlauen Spruch durfte Willy dann trozdem bezahlen. So ein Anwalt ist aber immer noch besser als einer der nur des Honorars wegen auch aussichtslose Fälle übernimmt und nur noch höhere Kosten produziert.
Trotz der anwaltlichen Meinung lässt Willy sich auf einen Prozess ein. Prompt erfolgt auch eine Klage.
Willy setzt sich nun hin und erklärt schriftlich seine Gründe. Der Richter schliesst sich in einem richterlichen Rat an die klagende Seite seinen Argumenten an, worauf die klagende Eigentümerin ihre Klage zurück zieht.
Mit dem Hinweis an das Gericht, die „unverbrauchten Kosten“ doch bitte zurück zu überweisen.
Wieder etwas gelernt.
Die von Willy bezahlte Anwaltsberatung bekommt er ebenfalls erstattet - allerdings erst nach Antrag.
Und nach erfolgtem gerichtlichem Mahnverfahren.
Die Quintessenz dieser ewas länger gewordenen Geschichte:
“Auf hoher See und vor Gericht ist der Mensch in Gottes Hand“
Hier zu erwägen wäre der Unterschied in der Geschoßhöhe.
Ob die Feuchtigkeit in diesem Fall zu Lackschäden führt, kann hier vom Forum wohl schlecht beurteilt werden. Ein Sachverständigen-Gutachten dürfte im unteren vierstelligen Bereich liegen. Das hat Willy auch schon erfahren. Immerhin war dies sein drittes Verfahren, in dem der Richter seine Ansicht geteilt hat.