Sichtschutz erlaubt ?

Hallo, ist ein Sichtschutz (200X150cm) auf dem Balkon (Rückseite des Hauses) erlaubt, wenn die Intimsphäre durch sich über das Geländer rüber beugende Nachbarn gestört wird , die in das Wohnzimmer schauen ?

Ich vermute, dass es sich hier um ein Mehrfamilienhaus handelt.
Man sollte einen Blick in den Mietvertrag werfen. Evt. gibt es zu dem Sichschutz auf dem Balkon eine Anmerkung.

Gruß

Hallo, es besteht keine Klausel im Mietvertrag

Hallo !

Was gibts denn da interessantes zu sehen ?
Lohnt es sich da mal vorbeizukommen ?
Dann bitte die Anschrift mitteilen.

MfG
duck313

Dann solle der Mieter einfach mal beim Vermieter anfragen ob die Anbringung eines Sichtschutzes möglich wäre.
Evtl. sind besteht das Mehrfamilienhaus ja aus Eigentumswohnungen und nur die Eigentümergemeinschaft darf evtl. darüber befinden ob die Außenansicht verändert werden darf.
Ohne Zustimmung des Vermieters einen Sichtschutz anzubringen sollte ein Mieter unterlassen.

Wer schaut denn immer rüber?

Der Mann der Nachbarin? Dann hilft es vielleicht des öfternen unbekleidet durch die Wohnung zu laufen und der Nachbarin zu erzählen … die wird ihren Gatten dann schon davon abhalten :wink:

Oder beim nächsten rübergucken einfach mal sehr nett fragen ob sie nicht rüberkommen wollen um alles genauer zu sehen - so wäre es doch recht umständlich.

Ideen gibt es bestimmt genug und ein bischen Spaß hätte der begaffte Mieter dann auch.

Grüße Bröselchen