Sichtschutz Nachbar, Einfamilienhaus/Pacht

Nachbar A und B bewohnen Grundstücke im Bundesland Berlin. B möchte nicht, dass A in Bs Garten guckt und kauft sich Sichtschutz aus dem Baumarkt, den er auf seinem Grundstück direkt am Zaun anbringen lässt. B meint, dies sei nicht erlaubt. B hat an am Rand der Grenzlinie selbst einen derartigen Sichtschutz (Holz, 1,8m hoch, Standardprodukt) auf seiner Seite.

Muss A den Zaun entfernen und darf B daran selbst Hand anlegen? Spielt es in Nachbarrechtsfragen darüber hinaus eine Rolle, ob A Eigentümer des von ihm bewohnten Grundstücks ist, oder ggf. nur der Pächter?

einen Sinn ergiebt?
Denn so ergibt´s keinen wenn B den Sichtschutz kauft und anbringt obwohl er selbst schon einen hat und dann auch noch meint, dass das nicht erlaubt wäre!
ramses90

Könnte man. Allerdings könnte man auch davon ausgehen, dass ein halbwegs klar denkender Mensch die Transferleistung gerade noch selbst erbringt, so dass es natürlich heißen muss:

_Nachbar A und B bewohnen Grundstücke im Bundesland Berlin. A möchte nicht, dass B in As Garten guckt und kauft sich Sichtschutz aus dem Baumarkt, den er auf seinem Grundstück direkt am Zaun anbringen lässt. B meint, dies sei nicht erlaubt. B hat an am Rand der Grenzlinie selbst einen derartigen Sichtschutz (Holz, 1,8m hoch, Standardprodukt) auf seiner Seite.

Muss A den Zaun entfernen und darf B daran selbst Hand anlegen? Spielt es in Nachbarrechtsfragen darüber hinaus eine Rolle, ob A Eigentümer des von ihm bewohnten Grundstücks ist, oder ggf. nur der Pächter?_

B hat in der Tat am Rand selbst ein Zaunteil, zweifelt die Rechtmäßigkeit bzw. weitere Anbringung in voller Länge bzw. mittig/voll einsehbar aber IN DER TAT an.

Im Übrigen schreibt mir ergibt ohne IE. Wenn man derartige Kommentare abgibt, sollte man die elementaren Grundkenntnisser der deutschen Sprache schon beherrschen. Aber vielen Dank für deine „Hilfe“.

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Könnte man. Allerdings könnte man auch davon ausgehen, dass
ein halbwegs klar denkender Mensch die Transferleistung gerade
noch selbst erbringt, so dass es natürlich heißen muss:

Ebenso könnte man

  • ins Nachbarschaftsrecht Berlins schauen, z.B.: http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%…,
  • unterstellen, dass A schon mit seinem Verpächter gesprochen hat
  • den Sichtschutz ggf. vor dem vermutlich gemeinsamen Zaun aufstellen.
  • einen einmaligen Schreibfehler unterstellen, wenn das gleiche Wort in der nächsten Zeile richtig buchstabiert ist
  • einen Fehler korrigieren ohne sarkastisch zu werden (ich meine jetzt auch in der Nachbarschaft)

Gruß
achim

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das Schreibselwirrwar zu entschuldigen, werden einfach mal an der klaren Denkweise des Mahners Zweifel erhoben.
Und der deswegen irrtümlich vergebene Stern, stammt von eben dem und den hat der Schreiberling Wicked wahrlich NICHT verdient.
ramses90