Hallo!
ÉTW im ERdgewschoss.
Darf ein Sichtschutz links und rechts der Terrasse aufgebaut werden, ohne zustimmung der Eigentümergemeinschaft aufgestellt werden?
Gibt es zu dieser Thematik irgendwo Referenz Urteile?
gruss
Frank
Hallo!
ÉTW im ERdgewschoss.
Darf ein Sichtschutz links und rechts der Terrasse aufgebaut werden, ohne zustimmung der Eigentümergemeinschaft aufgestellt werden?
Gibt es zu dieser Thematik irgendwo Referenz Urteile?
gruss
Frank
Hi Frank,
ETW im ERdgewschoss.
Darf ein Sichtschutz links und rechts der Terrasse aufgebaut
werden, ohne zustimmung der Eigentümergemeinschaft aufgestellt
werden?
In dieser Frage sind sich auch die Richter nicht einig. Meistens heißt es aber, daß ein solcher Sichtschutz eine „gravierende Veränderung des optischen Gesamteindrucks“ darstellt und deshalb genehmigungspflichtig ist.
An Urteilen habe ich sieben Stück ausgegraben (sind per eMail unterwegs).
Falls sonst noch jemand diese Urteile wünscht: bitte melden!
So long
Tessa