Sichtschutzzaun Mieter/ Vermieter

Hi, wir wohnen in einem Reihenhaus. Eine Seite zu den Nachbarn ist bepflanzt. Andere Seite hat Sichtschutzzaun aus Bambusstäben aber nicht durchgängig. Gerade in den Lücken haben unseren Nachbarskinder vollen Durchblick auf unsere Terrasse. Über die 8 Jahre die wir hier schon wohnen, sind einige Teile von dem Sichtschutzzaun kaputt gegangen. Die Bambusstäbe kann man auch nicht pflegen, und da jetzt nach und nach immer wieder welche kaputtgegangen sind, haben wir bei unseren Vermietern es gemeldet. Die haben es als Sturmschäden bei Versicherung gemeldet. Das ist auch in Ordnung. Jetzt sagen sie aber wenn die Versicherung es nicht zahlt, kriegen wir auch kein neues Sichtschutzzaun. Daher jetzt meine Frage. Müssen wir selber der neuen Zaun bezahlen? Eigentlich war der Sichtschutzzaun ein Teil vom dem Garten und so haben wir es übernommen. Darf der Vermieter jetzt die Reparatur verweigern? Vielen Dank im Voraus für Antworten. Lg Joanna

Hallo!

Sichtschutzelement war bei Einzug vorhanden und ist mitgemietet. Es muss vom Vermieter unterhalten und ggf. auch ersetzt werden.

Aber einen Anspruch auf eine blickdichte Trennwand habt ihr nicht, wenn keine solche vorhanden war. Wenn ihr das wollt könnt ihr auf eurer Seite ein eigenes Element oder ein Sonnensegel anbringen um es dicht zu machen.

MfG
duck313

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