Hallo zusammen,
etwas kompliziert aber vielleicht weiß einer einen Rat:
1997 haben wir unser Haus in NRW gekauft. Baujahr ca. 1935.
2009 Post von der Stadtwerke wg. gesplittete Abwassergebühr erhalten.
Dort musten wir versiegelte und gering versiegelte Flächen und Dachflächen angeben und auch welche in den Kanal eingeleitet werden.
Bis dahin sind wir immer davon ausgegangen, daß das Regenwasser unserer Dachflächen in den Kanal eingeleitet werden und haben es so angegeben.
Dadurch zahlen wir Abwassergebühr für Niederschlagswasser.
Dieses Jahr im Februar haben wir eine Kameraprüfung des Abwasserkanals auf unserem Grundstück durchführen lassen, da wir einen Anbau planten und wissen wollten, ob wir das Kanalrohr ggf. austauschen müssen, da wir nach dem Anbau nicht mehr drankommen würden.
Dabei hat diese Firma festgestellt, daß wir einen Sickerschacht haben, in welchem von 4 Dachflächen insgesamt 3 Dachflächen das Regenwasser eingeleitet wird.
Wir haben praktisch 2009 etwas (unwissentlich) falsches angegeben und haben bis heute Abwassergebühr für Niederschlag bezahlt obwohl wir das Wasser von den 3 Dachflächen ja nie in die Kanalisation eingeleitet haben sondern in den Sickerschacht.
Der Sickerschach ist ca. 4-6m tief und hat einen Durchmesser von c. 60 cm
Diese Umweltfirma hat uns dann geraten, ihn säubern zu lassen, da leider auch das Wasser unserer Waschmaschine vom Keller aus dorthingeleitet wurde (unwissentlich) und sich erhebliche Verschmutzungen ergeben haben über die Jahre.
Wir haben also den Sickerschacht gründlich reinigen + ausspülen lassen + die Waschmaschine an andere Stelle mit direkter Anbindung an den Kanal umgesetzt.
Nun wird das Dach des neuen Anbaus errichtet und es war geplant, das Regenwasser auch in den Schacht abzuleiten (bevor wir was vom Sickerschacht wussten).
Ich habe jedoch Bedenken, daß der Sickerschacht zu klein ist und bei starken Regenfällen nicht die Aufnahmekapazität hat für die zusätzliche Dachfläche hat.
Dadurch ergeben sich folgende Fragen:
- darf man überhaupt einen Sickerschacht im Garten haben? wir nutzen das Regenwasser NICHT!
- wenn wir es der Stadt aber jetzt melden und um Korrektur bitten, damit die Gebühr (gerechterweise) für Niederschlagswasser für uns gesenkt wird, könnte man dann ein Problem kriegen weil der Schacht z. B. den Vorschriften nicht entspricht? Aber der Sickerschacht war ja schon immer da!
- Wir könnten jetzt noch kurzfristig das Dach des Anbaus so konzipieren daß das dortige Regenwasser in den Abwasserkanal eingeleitet wird. Muss das auch gemeldet werden??
Am liebsten würde ich:
- die Dachflächen, die eh in den Sickerschacht das Regenwasser ableiten und es KEINE Anschlussmöglichkeit an den Kanal gibt, so lassen und lediglich die NEUE Dachfläche an den Kanal anschliessen, damit der Sickerschacht nicht überlastet wird.
- in diesem Fall würden wir auf jeden Fall eine Änderung des Niederschlagwasser für die alten Dachflächen beantragen (in Sickerschacht) und die neue Dachfläche für die Einleitung des REgenwassers in den Kanal anmelden.
Was kann passieren? kann man uns irgendetwas „vorwerfen“ bzw. uns irgend etwas anlasten?
Wir haben Bedenken, daß wir vielleicht schlafende Hunde wecken.
Vielen Dank vorab !!!
Terry