Sie haben Recht kann mich nicht besonders

… ausdrücken.Bin unsicher ob ich den Bescheid der Eu Rente die um zwei Jahre verlaengert wurde an meine BU Versicheung weiterleiten soll. Habe auf Rat meines Arztes Schwerbinderung gesteelt und habe jetzt 50 % erhalten…Weis nicht ob ich diesen Bescheid der Bu Versicherung auch übermitteln soll? Die Frage ist besonders wichtig weil im Beschei Funktioneinschrängung durch 1 Depressionen 2 WIRBELSAELE aufgefuehrt wurde. Die Bu Versicherung hate jedoch Wirbelsaeule aus geschlassen. Waere Dankbar um jeden Rat Gruss M.Moll

Liebe/r Ratsuchende/r,

Sie beziehen sich in Ihrer Frage auf eine Einschränkungsklausel in Hinblick auf Wirbelsäulenerkrankungen. Hier ist Vorsicht gefragt! Es ist für eine kompetente Beratung unerlässlich, dass der Beratende die GESAMTEN vertraglichen Bestimmungen in ihrem GENAUEN Wortlaut prüfen kann, um Ihnen eine sichere Aussage darüber liefern zu können, ob Sie weiterhin Anspruch auf Zahlung der privaten Bu-Rente haben. Desweiteren müssen dem Beratenden ALLE Details ihrer ärztlichen Atteste bekannt sein.

Um es kurz zu machen: Sie benötigen eine ganz individuelle Beratung. Anhand der wenigen von Ihnen geschilderten Anhaltspunkte bezüglich der Vertragsdetails und Krankheitsumstände lässt sich unmöglich eine seriöse Aussage treffen.

Bitte wenden Sie sich möglichst an einen Anwalt der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist um festzustellen, ob Sie weiterhin Anspruch auf Zahlung der Bu-Rente haben. Solch ein anwaltliches Beratungsgespräch kostet nicht die Welt und verschafft Ihnen Gewissheit und Ruhe.

Beste Grüße

Tut mir leid, da trau ich mich nicht drüber, das zu beurteilen.

Friede7

Hallo,
das tut mir leid, dass ich Dir da nicht helfen kann.
LG
Uli

Hallo, ich nehme an Du bekommst Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese Rente ist höher als Deine Altersrent, nehme ich jedenfalls an. Wenn die EU-Rente um 2 Jahre verlängert wurde, mußt Du dies der Rentenversicherung für Rente im Alter doch nicht mitteilen, Du erhälst ja von denen keine Altersrente. So lange die EU Rente genehmigt wird, nimm diese Rente, wenn sie mal nicht mehr verlängert wird kannst Du ja noch immer die Altersrente einreichen, mit einem Schwerbehinderten Ausweis hast Du dann nicht so viel Abzüge. Ich bin zwar kein Experte, würde aber so verfahren.
Viel Glück wünscht Ingeborg

frage einen Rentenberater bei der LVA oder Bfa oder frage den Vdk Verband im Internet

Wenn du bisher schon einen Bu Rente von Deiner privaten Versicherung erhalten hast, kannst Du den Bescheid an die Private BU schicken.
Ich würde jedoch abwarten, bis die sich selber melden und die Gesundheitsverhältnisse erneut überprüfen wollen.
Viele Grüße
Julius Jordan

Hallo würde die 50% der Versicherung melden kann nicht schaden einfach Probieren.K.H.

Hallo,

da bin ich überfragt

Hi,
auf jeden Fall den Bescheid weiterleiten und den „Befund Wirbelsäule“ mit in die BU aufnehmen lassen. Das fördert dann ja die Zahlung der BU-Rente.
Gruß

Anhand dieser Angaben kann ich keine weiterführenden Aussagen als beim letzten Mal treffen.
Alles Gute

Hallo,
es geht doch um die Frage, ob du Leistungen der BU-Versicherung in Anspruch nehmen willst oder nicht? Prinzipiell gilt bei der BU-Versicherung der Gesundheitszustand am Tag des Versicherungsabschlusses. Wenn du jetzt Ansprüche geltend machen möchtest, dann solltest du Unterlagen bzw. Bescheide dem Versicherungsunternehmen unterbreiten, um eventuell Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Es kommt also darauf an was du möchtest, wenn du Leistungen der Versicherung haben möchtest, dann schicke die Bescheide zu, wenn nicht, dann brauchst du die BU-Versicherung nicht zu verständigen.
Viele Grüße - Rat

Sehr geehrter Herr Moll,

habe Ihre Anfrage gerade erst gelesen. Auf Anhieb kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Falls das Problem noch aktuell ist und Sie bisher keine sachdienlichen Hinweise erhalten haben, melden Sie sich bitte nochmals bei mir. Evtl. kann ich mich in dieser Sache noch schlau machen.

LG Hilde

tut mir ich kann dir nicht helfen