Hallöchen
mich interessiert schon lange, ob der Ausspruch „Sie können mich mal am Arsch lecken!“ offiziell eine Beleidigung ist.
Laut meinem Wissensstand liegt da keine Beleidigung vor, da jemandem so ja „nur“ eine Art Erlaubnis dazu gebe. Ich würde dann ja niemandem etwas unterstellen etc…
Würde mich über eine Antwort eines Rechtskundigen freuen, da ich davon eig keine Ahnung habe
natürlich ist das eine Beleidigung. Sag das z.B. mal zu einem Polizisten, der Deinen Führerschein sehen will, da hast Du aber sehr schnell eine Beamtenbeleidigung an der Backe. Dieser Satz Drückt dem anderen gegenüber Missachtung aus und der andere wird dadurch beleidigt.
„Leck mich am im Arsch“ wurde von einigen Gerichten als strafbare Beleidigung gesehen, aber nicht von allen. Es muss der Tatbestand der Beleidigung vorliegen, damit es strafrechtliche Folgen hat.
„Leck mich am im Arsch“ kann auch ein Ausdruck für „Gefühlsausbrüche bei Schmerz, Freude oder Rührung bis hin zu einem Segensspruch“ sein.
Was die Beleidigung angeht, finden Sie da auch schon einige Hinweise. Grundsätzlich hängt es vom Kontext ab, wann etwas als Beleidigung gewertet wird. Heisst: Im Wirtshausdisput ist „Leck mich“ noch ok, aber gegenüber einem Polizisten wirds strafbar.
Auch da hilft Ihnen Wikipedia weiter. Daneben kommt es schon darauf an, was allgemein in der Gesellschaft als Beleidigung empfunden wird. Deswegen hilft Ihre linguistische Auslegung, dass LMAA nur eine Aufforderung darstelle, rechtlich nicht weiter.
Ein gutes Beispiel ist das Duzen: Normalerweise völlig unverfändlich wird es zur Beleidigung, wenn es im kontext und im allgemeinen Verständnis als abwertend gedeutet wird. Das ist z.B. dann der Pall, wenn Sie einen Polizisten während einer Kontrolle trotz gegenteiliger Aufforderung weiter hartnäckig duzen.
ich Finde es eigentlich auch nicht, im Gegenteil man kann sich ja beim Sauberhalten gegenseitig helfen
Hallöchen
mich interessiert schon lange, ob der Ausspruch „Sie können
mich mal am Arsch lecken!“ offiziell eine Beleidigung ist.
Laut meinem Wissensstand liegt da keine Beleidigung vor, da
jemandem so ja „nur“ eine Art Erlaubnis dazu gebe. Ich würde
dann ja niemandem etwas unterstellen etc…
Würde mich über eine Antwort eines Rechtskundigen freuen, da
ich davon eig keine Ahnung habe
Hallo Düt,
ich befürchte, das Angebot erfüllt den Tatbestand der Formalbeleidigung, wenn es einfach so ausgesprochen wird.
Es gibt aber ein Urteil, in dem ein Autofahrer freigesprochen wurde, derzu einem Verkehrspolizisten gesagt hat: „Sie können mich mal!“ Die Richter haben geurteilt, dass an dieses Angebot aalles Mögliche angehängt werden könne, wie z.B. „…am Abend besuchen!“ oder „…gern haben!“ oder auf einen Drink einladen!"
Also: Vorsicht!
Gruß
Hans
Guten Tag,
die so gewählte Formulierung ist als Beleidigung zu werten und wird bei Erstattung einer Anzeige verfolgt. Hilfreich sind dabei Zeugen. Bei der Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) kommt es auf die Situation und das Umfeld an. Bei einerVerbalattacke während eines Saufgelages unter Kumpel wird es wohl bei einer solchen Beleidung ohne Folgen bleiben.
Viele Grüße
Fidi18