X wird vom Arbeitgeber Y zu einer einstündigen Pause täglich „gezwungen“.
X weiß natürlich dass ihm ab 6h insgesamt 30min Pause zustehen, jedoch fragt er sich warum er nicht einfach nur 30min Pause machen kann.
Darf Y - X zu einer einstündigen Pause zwingen bzw ihm diese Stunde von der Arbeitszeit abziehen, obwohl X diese nicht (bzw nur maximal zur Hälfte) in Anspruch nimmt?
Y rechtfertigt diese Entscheidung dadurch, dass dadurch privates wie chatten, telefonieren, usw abgedeckt wird.
-Auf welcher Grundlage denn? Die Frage interessiert mich schon
länger.
Das ergibt sich schlicht aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Betriebliche Belange (die nicht mal „dringend“ sein müssen) reichen als Begründung.
Wobei ich hier einschränken muss, was ich vorhin vergaß.
Wenn vertraglich GENAUE Zeiten (also 9-17:30 Uhr) vereinbart ist, dann wird der AG ein Problem bekommen (aber wer setzt schon solch einen dämlichen Vertrag auf?).
Steht dort nur was von täglicher oder gar wöchentlicher Arbeitszeit, wird der AN schlechte Karten haben.
-Dürfte Y Herrn X auch zu 2 Stunden zwingen?
Es ist in kleinen Städten durchaus üblich, dass der Einzelhandel von 13-15Uhr die Läden schließt (zumindest die kleinen Läden).
-Und: gilt dabei auch eine Mogelpackung, also z.B. man macht
die letzte halbe Stunde des Tages nochmal „Pause“ und nutzt
diese schon für den Heimweg?
Nö - geht natürlich nicht, weil es keine Pause wäre sondern Feierabend
LG
Guido
P.S. Witzig ist, dass unser Archiv schon einige Anfragen dieser Art beinhaltet *mit dem Zaunpfahl wink* *G*