Folgender Fall:
- In einem als Büro vermieteten Teil unseres Neubaus ist neuerlich ein erheblicher Wasser- und nachfolgender Brandschaden eingetreten, den wahrscheinlich der damals bauausführende Sanitärinstallateur zu vertreten hat. Derzeit wird noch geprüft, ob ein Montagefehler vorliegt und seine Berufshaftpflicht eintreten muss. Innerhalb von 2 Jahren sind bereits 7 Wasserrohrbrüche nach Durchrostung sogenannter liegender Hauptversorgungsleitungen aufgetreten. Der Neubau ist gerade mal drei Jahre alt!
Wer hat ähnliche Erfahrungen? Kann jemand zur Ursachenklärung beitragen?
Es handelt sich um ein Wohn- und Geschäfthaus mit Gewerbe- und Wohneinheiten. Die Wasserversorgungsleitungen bestehen aus herkömmlich verzinktem Rohrmaterial deutscher Qualität.
Die Installationsfirma und deren Ausführung ist seriös und über alle Zweifel erhaben. Sie steht noch in der Gewährleistung. Eine Leitungswasserversicherung unsererseits besteht nicht.
- Akut steht derzeit die versicherungstechnische Abwicklung des letzten Schadens an. Wir sollen unsere Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung des Installateurs geltend machen.
Unter anderem wollen wir unsere nicht unerheblichen, geleisteten Eigenarbeiten bei der Schadensbeseitigung in Rechnung stellen. Es handelt sich hierbei um Aufräumungs- und umfassende Reinigungsarbeiten sowie die Erneuerung einer abgehängten Decke.
Wir selbst betreiben auf dem gleichen Anwesen einen Handwerksbetrieb. Können wir unseren gängigen Stundenlohn für die Ausführung der Arbeiten zu Grunde legen? Welche Vergütung kann sonst angesetzt werden?
Herzlichen Dank jetzt schon!
