hi horst
er ist stiefvater, egal ob es dich noch gibt oder nicht. aber rechte hat er keine. auch keine pflichten. falls die mutter deiner kinder stirbt, wärst du alleiniger sorgeberechtigter.
allerdings könnte es natürlich sein, das die kinder beim stiefvater bleiben möchten und dieser das auch will. dann muss natürlich, um der kinder willen, auch das ins auge gefasst werden und ich habe auch schon gehört, das in solchen situationen es zu sorgerechtsstreits kommen kann.
Ich will nicht verhehlen, dass mir das Gefühl, dass es hier
eine weitere Person geben soll, die evtl. das Recht hat meine
Kinder zu erziehen, nicht gerade angenehm ist.
wie gesagt, gesetzliche rechte hat er keine, aber familiäre. ich hoffe sehr, das sich deine exfrau einen partner gesucht hat, der nicht der meinung ist, mit diesen kindern hätte er nichts zu tun und sie in der erziehung nicht unterstützt, denn solch eine person im haus ist untragbar.
er lebt im selben haus und wird deine kinder beeinflussen, sie abholen oder irgendwohinbringen. ihnen sagen was richtig und falsch ist und mit ihnen fussball spielen. sie hüten, wenn die mutter unterwegs ist, sie vielleicht trösten, sie aufklären und mit entscheiden, wann sie abends heimzukommen haben und wen sie mitbringen dürfen. das ist richtig so, denn eine familie funktioniert nur, wenn sich alle als teil dieser familie sehen, unabhängig ob es eine tatsächliche verwandtschaft gibt.
er wird die rolle eines vaters übernehmen und es wird konkurrenzen und eifersüchteleien zwischen dir und ihm geben, die kinder werden erzählen, was sie mit ihm unternommen haben und was er gesagt hat und nicht immer wirst du es gut finden. versuche mit ihm auszukommen, auch wenn ihr nicht immer einer meinung seid.
In Wikipedia habe ich gelesen, dass die Kinder mit ihm
verschwägert sind und es auch die Möglichkeit der Einbenennung
geben soll. Letzteres wäre uerträglich für mich.
namensänderung ist nur möglich, wenn beide leiblichen eltern (und das kind, wenn es älter als 5 ist) einverstanden sind. ausser wenn es dem wohl des kindes dient: da gesellschaftliche ächtung deinen kindern, wenn sie einen anderen namen als die (tatsächlichen oder stief-) eltern tragen, heute nicht mehr droht, dürfte es nicht mehr allzuviele gründe geben.
namensänderungen sind so der so nicht sehr üblich, wenn es einen sich für die kinder interessierenden vater gibt, deshalb würde ich mir da jetzt keinen kopf machen.
viele grüsse, sama