Siefvater - mutter Scheidungskinder

Wir haben 2 Kinder, unsere Ehe wurde geschieden, trotzdem pflegen wir ein gutes Verhältnis zueinander, schon der Kinder wegen. Wir haben ein gemeinsames Sorgerecht. Als Vater fühle ich mich natürlich benachteilgt, weil meine Kinder öfter bei meiner Frau sind als bei mir -leider. Aber das ist hier nicht die Frage.
Meine ehemalige Frau will wieder heiraten. Ist der neue Mann nun der Stiefvater zu meinen Kindern? Oder wäre er nur Stiefvater wenn es mich nicht mehr geben würde? Welche Rechte hat er an meinen Kindern?

Ich will nicht verhehlen, dass mir das Gefühl, dass es hier eine weitere Person geben soll, die evtl. das Recht hat meine Kinder zu erziehen, nicht gerade angenehm ist.
In Wikipedia habe ich gelesen, dass die Kinder mit ihm verschwägert sind und es auch die Möglichkeit der Einbenennung geben soll. Letzteres wäre uerträglich für mich.

Hallo Horst,

Wir haben 2 Kinder, unsere Ehe wurde geschieden, trotzdem
pflegen wir ein gutes Verhältnis zueinander, schon der Kinder
wegen.

Sehr löblich, da die Kinder allein durch die Trennung ziemlich belastet werden.

Wir haben ein gemeinsames Sorgerecht. Als Vater fühle
ich mich natürlich benachteilgt, weil meine Kinder öfter bei
meiner Frau sind als bei mir -leider.

Auch das ist löblich und sicher im Sinne der Kinder. Die Benachteiligung lässt sich nicht verhindern, aber die Kinder haben immer mehr als einen möglichen Ansprechpartner, was im Falle eines nicht zu wünschenden Ernstfalls nur positiv bewertet werden kann.

Meine ehemalige Frau will wieder heiraten. Ist der neue Mann
nun der Stiefvater zu meinen Kindern? Oder wäre er nur
Stiefvater wenn es mich nicht mehr geben würde? Welche Rechte
hat er an meinen Kindern?

Er ist dann der Stiefvater, am gemeinsamen Sorgerecht ändert sich nur durch die Eheschließung nichts.

Ich will nicht verhehlen, dass mir das Gefühl, dass es hier
eine weitere Person geben soll, die evtl. das Recht hat meine
Kinder zu erziehen, nicht gerade angenehm ist.

Das ist keinem angenehm, aber das Kindeswohl sollte hier vor die persönlichen Ambitionen gestellt werden.

In Wikipedia habe ich gelesen, dass die Kinder mit ihm
verschwägert sind und es auch die Möglichkeit der Einbenennung
geben soll. Letzteres wäre uerträglich für mich.

Eine pauschale Namensänderung nur im Zuge der Eheschließung ist m. W. n. nicht möglich. Der Vater muß dazu das schriftliche Einverständnis erklären. In Abhängigkeit vom Alter der Sprösslinge kann diesen vom Jugendamt ein Mitspracherecht eingeräumt werden.
Nur bei sehr kleinen Kindern kann es Probleme geben, wenn unterschiedliche Familiennamen in dem neuen Patchworkverband vorhanden sind (z. B. Gefühl der Benachteiligung/des Anderssein bei weiteren Geschwisterkindern, die aus der neuen Beziehung resultieren.
Auch hier sollte im gemeinsamen Bestreben um das Kindeswohl (auch mit den Kindern) nach einer für alle Seiten tragbaren Lösung gesucht werden. Die Kinder werden das später sicher nur positiv bewerten.

Viel Erfolg und einen schönen Restsonntag von Larimaar

Hallo,

ich kann hier aus eigener Erfahrung berichten:

ich denke der neue Ehemann deiner Exfrau wird in jedem Fall der Stiefvater der Kinder werden. Das deine ehem. Frau wieder heiraten will, zeigt, dass sie eine neue Familie gründen möchte. Ich gehe davon aus, dass Sie dich durch den neuen Ehemann quasi ersetzen möchte. Natürlich muss dir das jetzt übel aufstoßen. Ich bin selbst ein erwachsenes Scheidungskind und habe es leider so erlebt. Es muß aber nicht so kommen. Die Kinder können sich dem z.B. widersetzen. Ich weiß nicht wie gut die Beziehung zwischen dir und deiner ehem. Frau ist. Im schlimmsten Fall kann es sein, dass sie den Kindern anbieten wird zum neuen Stiefvater ‚Vater‘ oder gar ‚Papa‘ zu sagen. An dieser Stelle ist meiner Meinung nach die Moral der Kinder gefragt. Machen sie da mit oder nicht? Du solltest niemals aber auch wirklich niemals daran zweifeln, dass DU für DEINE Kinder DER VATER bist. Da kann deine Frau, tschuldigung Exfrau machen was sie will. Natürlich sollte das Verhältnis zwischen dir und den Kindern möglichst ‚normal‘ und ausgewogen sein. D.h. es gibt klare Regeln, man redet über alles, vertraut sich, ist für sich da und hat sich lieb.

Ich würde immer darauf achten ob die Kinder offen und natürlich zu dir sind oder ob sich eines oder beide verschließen und ausweichend reagieren. Ich würde auch darauf achten, dass die Kinder nicht zu sehr verwöhnt werden. Wenn man sie nur alle 2 Wochen am Wochenende bei sich hat tendiert man als Vater wohl dazu. Du solltest es nicht übertreiben.

Noch mal etwas anderes: ich sehe es als Vorteil dass die Kinder zu zweit sind. Geschwister pflegen Dinge unter sich zu regeln und sind mehr untereinander als mit den Eltern. Sie sind nicht so abhängig von den Eltern wie Einzelkinder. Als Scheidungskind besteht sowieso eine erhöhte Abhängigkeit zu den Eltern. Ich glaube als Geschwisterkind ist es erträglicher.

An deiner Stelle würde ich immer an den Wochenenden mit den Kindern etwas unternehmen. Zeig ihnen die Welt und mach ihnen klar dass sie etwas besonderes für dich sind. Die Scheidungssituation ist sicher einfacher für dich persönlich durchzustehen, wenn du auch eine Lebenspartnerin hast. Sorge dafür dass DU die Kinder lobst und tadelst wenn sie bei dir sind, und lass nicht deine Lebenspartnerin den unangenehmen Part (das tadeln) übernehmen. Die Kinder werden tief im inneren immer wissen wer ihre richtige Mutter und wer ihr richtiger Vater sind. Mach dir auch klar, dass Scheidungskinder anders sind als ‚normale‘ Kinder. Wenn es geht versuche auch unter der Woche regelmäßigen Kontakt zu den Kindern zu halten (sms, Tel. Email etc.).

Und zu guter letzt: Du bist als ‚originaler‘ Vater unheimlich wichtig für deine Kinder. Daran ändert die TAtsache, dass deine Frau einen anderen Mann heiraten wird absolut gar nicht’s! Denk immer daran. Du wirst immer etwas besonderes für deine Kinder sein, ganz egal was kommt oder passieren wird. Auch wenn dich deine Kinder einmal verletzen sollten, glaube immer an sie und vergiss nicht dass sie dich in ihrem tiefsten Herzen lieben!

Alles Gute für dich und für die Kinder!

-Neon-

Hallo

Ich will nicht verhehlen, dass mir das Gefühl, dass es hier eine weitere Person geben soll, die evtl. das Recht hat meine Kinder zu erziehen, nicht gerade angenehm ist.

Das ist keinem angenehm, aber das Kindeswohl sollte hier vor die persönlichen Ambitionen gestellt werden.

Aber ein Sorgerecht im engeren Sinne bekommt er nicht. - Ich bin mir zwar nicht sicher, ob es praktisch einen großen Unterschied macht, ob er das Sorgerecht hat oder nicht, wenn er mit der Mutter verheiratet ist. Irgendwie erziehen wird er die Kinder auf jeden Fall, wenn er da wohnt.

Aber das Sorgerecht über deine Kinder erhält er nicht, alles andere würde mich sehr wundern. Ihr werdet ja wohl nicht zu dritt ein gemeinsames Sorgerecht bekommen.

Viele Grüße

Hallo,
Das deine ehem. Frau wieder
heiraten will, zeigt, dass sie eine neue Familie gründen
möchte. Ich gehe davon aus, dass Sie dich durch den neuen
Ehemann quasi ersetzen möchte.

Nur weil die Exfrau einen neuen Partner hat und diesen heiraten möchte heißt das NICHT, dass die den Vater der Kinder durch ihren neuen Partner ersetzen möchte. Es heißt auch nicht, dass der neue Partner den Vater der Kinder ersetzen möchte.
Würde übrigens mein jetziger Partner garantiert nicht wollen, da auch er nicht *ersetzt* werden möchte.

An dieser Stelle ist meiner Meinung nach die Moral der Kinder
gefragt.

Was hat das mit der Moral der Kinder zu tun?
Es gibt nun mal Kinder die sich den neuen Partner der Mutter auch lieben und diesen auch Papa nennen möchte.

Das hat mich erst vor kurzer Zeit mal sehr verwirrt. Der Junge (13 Jahre) saß bei einer Feier zwischen Vater und Stiefvater und hat beide Papa genannt und beide hatten kein Problem damit.

Mach dir auch klar, dass
Scheidungskinder anders sind als ‚normale‘ Kinder.

Weshalb sind die Kinder *anders* ???

Wenn es
geht versuche auch unter der Woche regelmäßigen Kontakt zu den
Kindern zu halten (sms, Tel. Email etc.).

Hier stimme ich völlig zu. Weiterhin als Ansprechpartner immer zur Verfügung stehen. Interesse am Leben der Kinder zeigen, wissen was bei den Kinder im Leben abläuft (Schule, Freizeit, Freunde, Hobbies usw.)

Der TE soll sich einfach für seine Kinder freuen, dass sie zukünftig eine Bezugs-/Vertrauensperson mehr haben und dies auch seinen Kindern vermitteln.
Das es jetzt wieder auch im Alltagsleben eine männliche Bezugsperson gibt die er (leider) durch die Trennung nicht mehr in dem Maße sein kann.

Grüße
Bröselchen

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Hallo Horst,

schön, dass du ein so gutes Verhältnis zu deinen Kindern und deiner Ex-Frau hast.

Die Situation die du beschreibst ist in der heutigen Zeit ja durchaus relativ häufig. In vielen Fällen gründen Menschen eine Familie, die vorher schon Kinder hatten. Das ist natürlich für alle Beteiligten nicht ganz einfach. Gerade für dich als Vater ist das bestimmt schwierig, da du eh weniger am Leben deiner Kinder teilnehmen kannst als z.B. die Mutter und zudem den Verlobten deiner Ex vielleicht auch nicht so gut kennst. Da ist einem natürlich mulmig zu mute.

Aber trotzdem, ich vermute jetzt einfach mal, dass auch du nicht bis zum Ende aller Tage alleine bleiben möchtest. Das kannst du auch von deiner Ex nicht verlangen. Das sie einen neuen Partner hat bedeutet ja nicht, dass sie dich als Vater ihrer Kinder ersetzen möchte.
Das bedeutet nur, dass sie für sich als Frau eine neue Liebe gefunden hat.

Wichtig ist sich vor Augen zu führen, dass sich dein Verhältnis zu deinen Kinder dadurch prinzipiell nicht ändert.
Du bist und bleibst der Vater. Und das kann auch niemand einfach ersetzen.
Die Kinder bekommen durch den neuen Partner deiner Ex eine weitere Bezugsperson. Wenn das Verhältnis zwischen ihnen funktioniert, ist das doch nichts schlimmes. Ich persönlich bin ja der Meinung, dass es keinem Kind schadet, von mehreren Personen geliebt zu werden.

Ich hatte von deiner Nachricht den Eindruck, dass dich das Vorhaben deiner Ex so ein bisschen erschreckt hat.
Wenn das Verhältnis mit deiner Ex-Frau so gut ist, vielleicht kannst du mit ihr über deine Bedenken reden? Oder vielleicht auch mit allen beiden?

Viel Glück und liebe Grüße,
Manuela

hi horst

er ist stiefvater, egal ob es dich noch gibt oder nicht. aber rechte hat er keine. auch keine pflichten. falls die mutter deiner kinder stirbt, wärst du alleiniger sorgeberechtigter.
allerdings könnte es natürlich sein, das die kinder beim stiefvater bleiben möchten und dieser das auch will. dann muss natürlich, um der kinder willen, auch das ins auge gefasst werden und ich habe auch schon gehört, das in solchen situationen es zu sorgerechtsstreits kommen kann.

Ich will nicht verhehlen, dass mir das Gefühl, dass es hier
eine weitere Person geben soll, die evtl. das Recht hat meine
Kinder zu erziehen, nicht gerade angenehm ist.

wie gesagt, gesetzliche rechte hat er keine, aber familiäre. ich hoffe sehr, das sich deine exfrau einen partner gesucht hat, der nicht der meinung ist, mit diesen kindern hätte er nichts zu tun und sie in der erziehung nicht unterstützt, denn solch eine person im haus ist untragbar.

er lebt im selben haus und wird deine kinder beeinflussen, sie abholen oder irgendwohinbringen. ihnen sagen was richtig und falsch ist und mit ihnen fussball spielen. sie hüten, wenn die mutter unterwegs ist, sie vielleicht trösten, sie aufklären und mit entscheiden, wann sie abends heimzukommen haben und wen sie mitbringen dürfen. das ist richtig so, denn eine familie funktioniert nur, wenn sich alle als teil dieser familie sehen, unabhängig ob es eine tatsächliche verwandtschaft gibt.

er wird die rolle eines vaters übernehmen und es wird konkurrenzen und eifersüchteleien zwischen dir und ihm geben, die kinder werden erzählen, was sie mit ihm unternommen haben und was er gesagt hat und nicht immer wirst du es gut finden. versuche mit ihm auszukommen, auch wenn ihr nicht immer einer meinung seid.

In Wikipedia habe ich gelesen, dass die Kinder mit ihm
verschwägert sind und es auch die Möglichkeit der Einbenennung
geben soll. Letzteres wäre uerträglich für mich.

namensänderung ist nur möglich, wenn beide leiblichen eltern (und das kind, wenn es älter als 5 ist) einverstanden sind. ausser wenn es dem wohl des kindes dient: da gesellschaftliche ächtung deinen kindern, wenn sie einen anderen namen als die (tatsächlichen oder stief-) eltern tragen, heute nicht mehr droht, dürfte es nicht mehr allzuviele gründe geben.
namensänderungen sind so der so nicht sehr üblich, wenn es einen sich für die kinder interessierenden vater gibt, deshalb würde ich mir da jetzt keinen kopf machen.

viele grüsse, sama