Servus,
das kommt drauf an.
Das Wichtigste ist, dass der Empfänger aktiv wird, bevor der Zoll aktiv wird, und ohne Drumherumreden Bescheid sagt.
Wenn jetzt noch die Ware nur ins Lager gesetzt worden ist, und noch komplett vorhanden ist (lässt sich anhand der Papiere, der Masse und des Volumens relativ leicht überprüfen), und wenn dazu noch öfter mal ein Transport unter T1 ankommt, der den Zollstop macht comme il faut, und wenn das jetzt noch idealerweise ein kleines ländliches ZA ist, so eins von der Sorte „Auflösung vergessen“, kann es sehr gut sein, dass das mit einer mündlichen Verwarnung erledigt ist.
Das andere Extrem, Übergabe der Chose an die Staatsanwaltschaft, ist ziemlich unwahrscheinlich.
Und zwischen diesen beiden Extremen liegt ein ganzes Feld. Innerhalb dieses Feldes heißen die Maximen (1) Unbedingte Kooperation und (2) Reden mit die Leut.
Schöne Grüße
MM