Siegelbruch

Hi all,
mal eine etwas spezielle Frage:

Es wurde ein Container mit Granitfliesen gewerblich aus Indien importiert. Für die Verzollung wurde ein t1 von der Spedition eröffnet aber vom Empfänger nicht geschlossen.

Die Ware wurde also ohne Freigabe vom Zoll entladen.

Weiss jemand mit was der Empfänger an Strafen zu rechnen hat bzw was da jetzt weiter passieren würde.

Danke schonmal
Nick

Servus,

das kommt drauf an.

Das Wichtigste ist, dass der Empfänger aktiv wird, bevor der Zoll aktiv wird, und ohne Drumherumreden Bescheid sagt.

Wenn jetzt noch die Ware nur ins Lager gesetzt worden ist, und noch komplett vorhanden ist (lässt sich anhand der Papiere, der Masse und des Volumens relativ leicht überprüfen), und wenn dazu noch öfter mal ein Transport unter T1 ankommt, der den Zollstop macht comme il faut, und wenn das jetzt noch idealerweise ein kleines ländliches ZA ist, so eins von der Sorte „Auflösung vergessen“, kann es sehr gut sein, dass das mit einer mündlichen Verwarnung erledigt ist.

Das andere Extrem, Übergabe der Chose an die Staatsanwaltschaft, ist ziemlich unwahrscheinlich.

Und zwischen diesen beiden Extremen liegt ein ganzes Feld. Innerhalb dieses Feldes heißen die Maximen (1) Unbedingte Kooperation und (2) Reden mit die Leut.

Schöne Grüße

MM

Hi,
also angenommen ein Teil der Ware wäre bereits auf der Baustelle gelandet und es handelt sich um das Hauptzollamt Hamburg (eher wenig ländlich)?

Auf jeden Fall heisst’s jetzt Zoll anrufen.

Danke
und
Gruß

Nick

Servus,

ich glaube, beim HZA HH hätte ich auch keine allzu große Angst, weil die Leute dort im Zusammenhang Freihafen mit so vielen und so dicken falschen Fuffzigern zu tun haben, dass sie unweigerlich eine Nase dafür entwickeln, wo etwas im Unverstand passiert ist, und wo Kalkül und Vorsatz im Spiel sind: Die kennen ihre Schweinchen am Gang…

Toi toi toi

MM

Hi,

bei nicht ordnungsgemäßem Abschluß des Verfahrens haftet der Hauptverpflichtete dem Zoll gegenüber bußgeldrechtlich, zollrechtlich und steuerrechtlich.

Wie schon erklärt wurde ist nun wichtig, proaktiv auf den Zoll zuzugehen und den Vorfall darzustellen. Je offener und „hilfsbereiter“ man dem Zoll gegenübertritt um zu dokumentieren, dass man an einem korrekten Abschluss des Verfahrens interessiert ist bzw. der nachträglichen Aufklärung und Berichtigung, um so besser.

Was der Zoll dann unternimmt bzw. wie er reagiert, hängt ein wenig vom Entscheider dort ab. Wichtig ist, wie geschrieben, dass der Eindruck rüber kommt, dass ihr nicht wartet bis der Zoll etwas merkt und fragt, sondern dass ihr selber an der Aufarbeitung interessiert seid und helfen wollt, einen korrekten Abschluss zu erzielen.

Gruß,

MecFleih

Nur als Update:

Der zuständige Bearbeiter beim Zoll hat uns ausgelacht, gemeint das passiere so oft daß der Zoll zumachen müsste wenn sie jedes Mal das große Besteck auspacken.

Auf jeden Fall sind die Containers jetzt verzollt und ausser einer schriftlichen Ermahnung sowas doch bitte nicht nochmal zu machen wirds da nix geben…

Manchmal überrascht einen der Amtsschimmel doch auch mal positiv.

Gruß
Nick

Servus,

das ist ja schön. Die mündliche Verwarnung in einem ähnlich gelagerten Fall - er war noch ein bissel ärger in einiger Hinsicht, und ausgerechnet da kam dann noch ein väterlicher ZOI mit einem jungen nervösen ZI zur Anstellung zur Beschau vorbei - hieß:

„Awwer dass Ihr mich so blamiere duud vor dem junge Kolleesch, dess wer ich mir merge!“

Schöne Grüße

MM