Siegt Frechheit hier wirklich? Retoure/Reklamation angeblich nicht erhalten

Hallo zusammen,

mal angenommen, ein K hat auf einer Onlineplattform (z. B. Ebay) eine gebrauchte hochwertige Kinderjacke im Wert von ca. 50 Euro gekauft. Die Jacke wurde in der Beschreibung als tadellos und mängelfrei deklariert, für die Sicherheit hat der K aber noch einmal explizit nachgefragt. Antwort des VK: Jacke tiptop, einzig der Aufhänger sei abgerissen. K erhält die Jacke mit der Post und stellt beim Auspacken fest, dass die Jacke an verschiedenen Stellen starken Abrieb aufweist bis hin zu Löchern. Es folgt Austausch zwischen K und VK, bei dem K vom VK die Rücknahme der Jacke aufgrund der beschriebenen Mängel verlangt. VK weigert sich am Ende, die Jacke zurückzunehmen - Hinweis, die Jacke sei ja gebraucht und das hätte in der Beschreibung gestanden. Mängel gäbe es keine. Darauf will sich der K nicht einlassen, fertigt unter Zeugen Fotos und ein Video der Jacke an und schickt sie (als versichertes Paket via Hermes) zurück. Parallel dazu gibt er ein Einschreiben auf den Weg mit Fristsetzung zur Zahlung (2,5 Wochen) und kündigt bei Ausbleiben die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens an. Der K verfolgt den lt. Sendungsverfolgung ordnungsgemäßen Erhalt der Jacke beim VK. Die Rückzahlung des geschuldeten Betrages (Warenwert + 2 x Porto) erfolgt nicht. 3 Tage vor Verstreichen der Frist meldet sich der VK und informiert K darüber, das angekündigte Paket sei nie angekommen, weder selber noch über Nachbarn angenommen und man habe ja ohnehin die Rücknahme abgelehnt. Man habe bereits einen Nachforschungsantrag gestellt, der auch schon einmal verlängert worden sei, ohne Erfolg. Der K möge sich ab nun selber kümmern, die gesetzte Frist zur Rückzahlung bzw. die gesamte Forderung betrachte der VK nun als nichtig.
Was sagt man dazu? Kann man sich tatsächlich einfach so aus einer Nummer herausstehlen? Welche Möglichkeiten hat der K nun? Sollte er das Mahnverfahren trotzdem einleiten?
Schon jetzt vielen Dank für eure Meinung zu dieser (nach meiner Vermutung) feisten Vorgehensweise. Natürlich bleibt die minimale Möglichkeit, dass das Paket tatsächlich abhanden gekommen ist trotz Unterschrift. Der K macht aber sehr viel bei Ebay - passiert ist ihm das bisher noch nie.

LG Kirsten

Moin Kirsten,
dir ist leider ein Fehler unterlaufen indem du die Rücksendung der Ware ohne Geld und ohne, dass VK das wollte, vorgenommen hast.
Da musst du nun hinterherrennen.
VK als Empfänger einer Sendung kann IMHO gar keinen Nachforschungsantrag stellen beim Versender, das kann nur der ABsender! Lügen machen das Umgehen mit dem Problem aber nicht leichter.
Tipp: Bei ebay unbedingt innerhalb der Frist einen Fall eröffnen, das erleichtert die Lage und könnte VK unangenehm genug sein, dass er dir vielleicht entgegenkommt.
Schöne Grüße,
ynot

Hallo und danke für deine Antwort. War das denn wirklich ein Fehler? Was hätte ich sonst machen können? Das Geld verlangen ohne Ware zurückgesendet zu haben? Das wäre auch nicht von Erfolg gekrönt gewesen.
Dass ich bei Ebay einen Fall eröffnen kann war mir schon klar und ich hab es auch gemacht.
Da ich aber lediglich überwiesen und nicht via Paypal gezahlt habe greift der Käuferschutz nicht - ich hatte keine Chance. Schlechte Bewertung steht und auch der Vermerk eines nicht zurückgenommenen Artikels. Das alles hilft mir aber nicht weiter. Ebay hängt sich in so etwas nicht rein und man muss schon im worst case das gerichtliche Mahnverfahren anstrengen.
Es ist übrigens auch nicht richtig, dass der Empfänger nicht nachforschen kann. Das hat er ja auch gemacht. Er kann sich sogar den Schaden erstatten lassen. Aber das wären im VK-Fall eben nur der Gegenwert der Jacke. Es geht aber auch um mehr als 10 Euro Versandkosten. Daher macht der VK jetzt nichts und sagt eben auch sorry, Jacke weg, also Erstattungsanspruch weg.
Mir geht es darum, ob ich das so hinnehmen muss.
Vielleicht kennt da jemand die Rechtslage?
Lt. Sendungverfolgung wurde das Paket zugestellt.

Hallo Kirsten!

Dafür müsste der Käufer dem verlorenen Geld weiteres Geld hinterher werfen.

„Kein Geld ohne Ware“ ist ein eiserner Grundsatz. Von daher bleibt nur, den Verlust auf Konto Lehrgeld zu buchen, zukünftig im Laden oder im Internet nur gegen Rechnung oder mit Käuferschutz (Paypal) oder Bezahlung bei Abholung zu kaufen.

Gruß
Wolfgang

…und manche Käufer schicken ihre Brüder, um die Sache vor Ort zu klären.
https://www.menshealth.de/media/mh-411484/696/prstraightouttacomptonupi800x462jpg.jpg

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Blöder Spruch, aber „Es gibt für alles ein erstes Mal“.

Theoretisch: Nein.
Natürlich hat der Käufer - auch bei Privatverkauf unter Ausschluss von allem Möglichen - Anspruch darauf, dass die Ware im beschriebenen Zustand ist. Geringfügige Abnutzung wäre ggf. hinzunehmen, Löcher im Material bei einer als „mängelfrei“ beschriebenen Jacke keinesfalls.

Praktisch hängt es davon ab, wieviel Zeit, Energie und Geld K in die Sache stecken will, um das ihm zustehende Recht auch zu bekommen.
Bei dem geringen Warenwert muss man entweder sehr prinzipientreu sein oder zähneknirschend klein beigeben und akzeptieren, dass hier in der Tat „Frechheit siegt“.

Gruß,

Kannitverstan

der dem VK ne tote Ratte schicken würde.

siehe paketda.de
„Wichtig zu wissen: Als Empfänger können Sie normalerweise keinen Nachforschungsauftrag stellen.
Weil der Absender das Porto bezahlt hat, besteht das Vertragsverhältnis
über den Brieftransport zwischen Absender und Post. Die Post nimmt
Nachforschungsaufträge deshalb üblicherweise nur von Absendern entgegen.“
MfG ynot

In deinem Zitat steht „normalerweise“ - offensichtlich war das hier aber nicht normal. Dass es auch anders geht habe ich ja selber durch Anruf bei Hermes feststellen können. Der K hatte mir die Vorgangsnummer für den Nachforschungsantrag genannt und die Nummer stimmte. Vielleicht hängt das damit zusammen, dass eine Annahme bereits quittiert wurde (ob es der Bote selber gemacht hat oder jemand anders - keine Ahnung) und anhand der Unterschrift gecheckt werden sollte, wer das gewesen sein konnte. Die Info bringt dem Absender wenig, denn er kennt die Nachbarn ja nicht. Wie auch immer… was fott es, es fott. Wie man hier in der Gegend so lässig sagt.

Wenn ich etwas verkaufe verfahre ich auch grundsätzlich so. Wenn man bei Ebay etwas privat kauft wird das schon schwieriger. Bei Reklamationen ist es dann doch oft so, dass der Verkäufer sagt, er möchte erst seine Ware zurück, dann gibt es Geld. Und bevor man aufs Prinzip beharrt und dann kaputtes Zeug hat, lässt man sich auf die andere Variante ein. Ehrlich gesagt dachte ich schon, dass diese Familie ehrlich ist. Das Profil „eigentlich“ sauber, ein bisschen Recherche (damit ich eben nicht versuche, von jemandem meine Kohle zurückzubekommen, der schon 75 Mal die Hand gehoben hat und bei dem nichts zu holen ist). Sah also ganz okay aus. Verwandtschaft allerdings aus der Juristerei und das könnte tatsächlich ein Tipp des Bruders gewesen sein. Einfach sagen, es wäre nicht angekommen und fertig. Wie ich - sollte mir das nochmal passieren - es zukünftig besser machen könnte weiß ich nicht. Ich denke, ich werde jetzt bei Hermes den Verlustmelden und um Schadenersatz bitten. Ob das klappt werde ich dann sehen. Wenn hier noch jemand eine andere zündende Idee hat, gerne…

Oooooh jaaaaaaaa… ich bin auch echt supersauer. :rage:
Ich hätte das gerichtliche Mahnverfahren tatsächlich eingeleitet, denn so viel Aufwand ist das ja eigentlich nicht.
Hätte, hätte, Fahrradkette… wo die Jacke jetzt (angeblich) weg ist hab ich wohl schlechte Karten.
Das ist das, was mich ärgert. Ich finde 60 Euro nicht wirklich wenig Geld, auch wenn ich mich deshalb jetzt nicht mit offener Hand in die Fußgängerzone setzen muss.
Es macht immer weniger Spaß auf den Schnäppchenplattformen zu kaufen. Mittlerweile betrügt auch Familie Gutbürgerlich fröhlich drauf los und immer feister. Da frage ich extra noch mal nach… ganz gezielt… und die Antwort ist sowas von verlogen, für mich ist das vorsätzlicher Betrug. Diese Leute hätten es finanziell echt nicht nötig und doch geht denen jegliches Rechtsbewusstsein ab.
Leider hab ich statt der 5 Brüder nur ne kleine Schwester, unser Hund lebt seit ein paar Jahren nicht mehr und vor Ratten, nee, da bin ich fies. :confounded:

Brieftransport ist etwas anderes. Aber man kann sowohl als Empfänger als azch Sender nachfirschen lassen. Hab uch auch schon gemacht. Offenbar stummt oaketdainfi nrd

Die tote Ratte sollteste nicht verschicken. Gibt nur Ärger …


grins…
hast du da die Stuchbaben tervauscht oder gar lervoren? Da kannste schon mal schnell lechts und rinks velwechsern

grins…

Moin nochmal,
ich würde das mit Schadensersatz bei Hermes vielleicht noch probieren incl. nachforschen, aber die Sache dann abhaken (am Besten mit Pappjacke oder Woodoo Puppe aus Pappe und im Lagerfeuer verbrennen).
Sonst ist viel Aufwand um nix, erst recht, wenn das mit der Verwandtschaft stimmt :frowning: (Allerdings: Ich habe auch einen Cousin der Rechtsanwalt - FA für Arbeitsrecht ist, der mir für 'ne Beratung Arbeitsrecht den „Familienpreis“ von 300 Euronen die Stunde abzockte, und nix weiter tat. Beendet hat’s einer für 150 von der Gegenseite, die verlor - seitdem frage ich ihn nicht mehr…)
Recht haben und Recht bekommen sind leider zweierlei.
Du ärgerst dich (und nicht ihn) und du hast das Ärgerbauchweh oder was auch immer und er nicht. Ohne 5 Brüder oder Harley fahrende Kuttenträgerfreunde mit dicken Armen lass gut sein.
Und nach dem Lagerfeuer gelingt es dann eher, nicht mehr dran zu denken - hab ich probiert.
Schöne Grüße,
ynot