Sieht der Arzt anhand der Gesundheitskarte das man Arbeitslos ist?

Richtig.
Was nun die Freundin des Fragestellers bezieht wissen wir nicht genau, hört sich aber eher nach ALGII an.

Die Bekannte des Fragestellers bekommt ALG II

Wissen wir nicht. ALG-Bezug heißt es im UP, ohne Angabe ob ALG I oder II. Aber meine Antwort ganz am Beginn des Threads war ja auch dahingehend ausgerichtet, nämlich:

1 Like

Das ist dann aus der Krankenkassenkarte für den Arzt nicht ersichtlich.

Hallo,

der

c) Strichjunge

wäre Privatpatient :smile:

Schnellchecker. Genau das war die erste Antwort im Thread und bislang hat in dem ganzen Thread niemand etwas anderes behauptet.

Hallo,
grundsätzlich kann der Arzt nicht den Versichertenstatus anhand der eGK feststellen, bei Sozialhilfeempfängern geht das schon, der Grund wurde hier auch bereits genannt - die Kasse trägt nicht die Behandlungskosten, sie legt sie nur vor und bekommt sie dann vom Staat wieder zurück.
Gruss
Czauderna

Hallo,

auf der alten und neuen Karte gibt es nur drei Konstellationen für Versicherte:

  • Mitglied
  • Familienversicherter
  • (pflichtversicherter) Rentner

Es gibt keine weitere Unterscheidung der Versicherten:

Es gibt aber noch folgende Sonderfälle:

  • Versicherte einer ausländischen Krankenkasse (wenn die ausl. Kasse der dt. Kasse einen Auftrag zur Leistungserbringung erteilt hat)

  • Personen, die Sozialhilfe beziehen, aber keine Krankenversicherung haben: dann kann das sozialamt der Krankenkasse einen Auftrag zur Leistungserbringung erteilen. Das Sozialamt erstattet dann der Krankenkase alle erbrachten Leistungen und die Verwaltungskosten.

Gruß
RHW