Sieht der Arzt anhand der Gesundheitskarte das man Arbeitslos ist?

Am Wochenende gabe es zwischen mir und eine Freundin, die Arbeitslos ist und nie zum Arzt gehen will, eine Diskussion in der sie das Argument angeführt hat das der Arzt anhand der neuen Gesundheitskarte sehen kann das man Arbeitslos ist.

Weiss jemand ob das stimmt?

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keine Ahnung, aber selbst wenn, was ist daran so schlimm?

Sozialhilfeempfänger ist auf der Karte extra geschlüsselt, Bezug von Arbeitslosengeld nicht.

Natürlich geht ihn das was an, weil es wichtig für die Behandlung des Patienten sein kann. Ein sorgfältig arbeitender Arzt wird immer den Beruf des Patienten erheben als Teil der Sozialanamnese. Ist ja auch wichtig, z.B. wird mich mein Hausarzt bei bestimmten Wehwehchen unterschiedlich beraten, wenn ich

a) Möbelpacker
b) Sesselpubser
c) Strichjunge

bin.

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da frag ich doch mal nach: Aus welchem Grund ist das so? Damit der Arzt nicht in Versuchung kommt, teure IGeL anzupreisen? Oder bekommt der Sozialhilfeempfänger mehr Leistungen als derjenige der 600 Euro für die Krankenkasse im Monat zahlt?

:sunny: :smiley: :kissing_cat:

Das hat damit zu tun, dass das Geld aus einem anderen Topf kommt. Ist also eine abrechnungsbezogene Schlüsselung.

An welcher Stelle im Datensatz der Karte steht denn die Berufsbezeichnung in dieser Klarheit?

Gruss
HH

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Da steht überhaupt keine Berufsbezeichnung. Aber es ist nicht so, wie mein Vorredner sagte, dass der Beruf des Patienten den Arzt nichts angeht. Ganz im Gegenteil, der Beruf ist wichtig für die Behandlung und deswegen in der Anamnese zu erheben (zumindest vom hausärztlichen Versorger, der Zahnarzt muss es nicht unbedingt wissen…).

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Ich weiß das, es wurde hier nur so vermittelt, als ob es so wäre :wink:

Deine Aussage ist also die, dass der Arzt dann nicht mit der Kasse abrechnet ?

Hallo,

Nein. das ist so nicht richtig. Es ist (momentan) kein Datenfeld vorgesehen, für die Arbeitslosigkeit an sich (Bezug von ALG 1) Quelle

Lediglich wer Sozialhilfe empfängt, also nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat einen entsprechenden Hinweis auf der Karte. Quelle Quelle

Grüße

Versichertenstatus-Ergänzungsfeld:

1 Versicherter aus alten Bundesländern
> 4 Sozialhilfeempfänger, § 264 SGB V
6 Betreute Ausländer im Inland, BVG inkl. OEG, IfSG, SVG, ZHG, HHG, PrVG sowie BEG
7 Sozialversicherungsabkommen, nach Aufwand, Grenzgänger
8 Sozialversicherungsabkommen, pauschal
9 Versicherter aus neuen Bundesländern
D wie 1, und Disease-Management-Programme für Asthma Bronchiale
F wie 9, und Disease-Management-Programme für Asthma Bronchiale
A wie 1, und Disease-Management-Programme für Brustkrebs
C wie 9, und Disease-Management-Programme für Brustkrebs
S wie 1, und Disease-Management-Programme für COPD
P wie 9, und Disease-Management-Programme für COPD
E wie 1, und Disease-Management-Programme für Diabetes mellitus Typ 1
N wie 9, und Disease-Management-Programme für Diabetes mellitus Typ 1
M wie 1, und Disease-Management-Programme für Diabetes mellitus Typ 2
X wie 9, und Disease-Management-Programme für Diabetes mellitus Typ 2
K wie 1, und Disease-Management-Programme für Koronare Herzkrankheit
L wie 9, und Disease-Management-Programme für Koronare Herzkrankheit

Der Arzt rechnet mit der Kasse (GKV) ab, aber da der Sozialhilfeempfänger keine Beiträge bezahlt, werden die Kosten im Endeffekt der GKV wieder vom Träger der Sozialhilfe erstattet.

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und genau deshalb wäre das Feld dort eigentlich nicht notwendig … Soviel zum Datenschmutz.

Möglicherweise ist der Anspruch auf Leistungen in Teilbereichen ein anderer. Beispielsweise freiwillige Leistung (Yogakurs usw.). Das müsste man mal im Detail recherchieren, habe aber gerade keine Lust dazu.

Das betrifft aber nur Leute, die nicht pflichtversichert sind. Beim normalen ALG-II Empfänger findet sich dieser Status nicht auf der Karte

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Weil ALGII nicht das selbe ist wie Sozialhilfebezug.

Da gehts um die Abrechnung, z.T ist das Sozialamt auch der Versicherungsträger

Stichwort: Anamnese. Ein guter Arzt FRAGT den Patienten, und REDET mit ihm. Und wenn er das Vertrauen des Arztes genießt, dann erzählt ihm der Patient das auch. Und wenn der es nicht erzählt oder lügt, dann ist das entweder egal oder zum Schadne des Patienten selbst.

Grüße
Siboniwe