Sieht man bei Zusammenveranlagung bei der Steuererklärung am Ende, was der einzelne Ehepartner bekommt/nachzahlen muss oder ist es ein gemeinsamer Betrag?

Meine Frau und ich würden gerne die Erstattung einzeln bekommen, jeder für sich, deswegen frage ich.

nein man sieht nur Einkünfte und Ausgaben getrennt. (Bayern)

Gruß Michael

Servus, nicht nur romantische Gründe sprechen für das Heiraten.

Dank des Ehegattensplitting gilt der Bund fürs Leben auch als „Sparmodel“

Nämlich immerdann, wenn einer deutlichmehr als der andere verdient!

Dabei werden die zu versteuernden Einkünfte zusammengerehnet und halbiert-so muß
jeder gleich viel Steuer zahlen----- als wenn jeder eine eigene Steuererklärung abgibt----------

Es kann aber sein, dass --es für Eheleute— günstiger sein wird, wenn die Steuer für jeden
einzeln berechnet wird -----dann müssen zwei Steuererklärungen abgegeben und im… Mantelbogen–
–getrennte Veranlagung-- angekreutzt werden !!

Es gibt dann zwei Steuerbescheide und jeder wird dann nach der Grundtabelle besteuert
und
bekommt die jeweiligen Freibeträge und Pauschalen angerechnet, so als wären sie
nicht verheiratet.

Dieses gilt aber nur, wenn beide in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig
und nicht dauernt getrennt leben !!

In der Regel bringt die getrennte Veranlagung keine Vorteile !! (Außer bei Ehescheidung )

Gruß walter2

Hi, Danke für deine Antwort.
Uns ist klar, dass es günstiger ist, wenn wir eine gemeinsame machen würden. Nur interessant wäre für uns, ob wir am Resultat sehen, wer was zurück bekommt. Oder sieht man das nicht?

Hallo Bobbel,

man kann das immer sehen.

Am einfachsten, wenn bei der Veranlagung eine Nachzahlung festgesetzt wird. Dann wird der ganze Klumpatsch auf Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld gem. § 269 AO vom Finanzamt auseinanderklamüsert.

Wenn sich keine Nachzahlung ergibt, kann man das trotzdem leicht ausrechnen: Auf der Seite des Einkommensteuerbescheides, die die meisten Leute nicht interessiert, ist bis zum zu versteuernden Einkommen Schritt für Schritt alles pro Ehegatte getrennt aufgeführt, so dass man leicht bestimmen kann, welcher Anteil des zu versteuernden Einkommens (und damit der festgesetzten Einkommensteuer) welchen der beiden Ehegatten betrifft.

Dann geht man in die Abrechnung zum Bescheid und kann dort sehen, welcher der Ehegatten wie viel vorausgezahlt hat (bei Arbeitnehmern: Lohnsteuereinbehalt).

Und wenn man das eine vom anderen abzieht, sieht man, wer welchen Anteil an der Steuererstattung hat. Vorsicht! Bei der unseligen Lohnsteuerklassenkombination III/V zahlt der Ehegatte mit Klasse V für den mit der Klasse III eine Menge Lohnsteuer mit. Da ist es dann nur sinnvoll, bis zur festzusetzenden Einkommensteuer aufzuteilen, danach gibt es Huddel. Daran ist aber nicht die böse Besteuerung oder das böse Finanzamt schuld, sondern die blödsinnigen eingesetzten Lohnsteuerklassen. Mit IV/IV ist das eine ganz klare Kiste.

Schöne Grüße

MM

???

Sie bringt praktisch immer Nachteile, und gescheite Leute lassen sich auch bei Trennung oder Scheidung solange es geht gemeinsam veranlagen. Es ist vollkommen sinnlos, sie für den in der Fragestellung genannten Zweck einzusetzen. Warum sollte man das auch tun, wenn es ohne Mühe möglich ist, die Angaben im ESt-Bescheid jeweils einem der beiden Ehegatten zuzuordnen?

Schöne Grüße

MM

Nö, nur bis zum Gesamtbetrag der Einkünfte.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo Ronald,

die KV- und PV-Beiträge auch.

Die übrigen Sonderausgaben muss man sich dann halt selber in ein Tabellchen eintragen: Da sollte ein paar Wochen nach Erstellen der Steuererklärung eigentlich noch bekannt sein, was von wem kommt.

Schöne Grüße

MM