Hallo Leute!
Wir bekamen nach einem halben Jahr nach Kauf unserer Wohnung ein Schreiben von der Hamburger Finanzbehörde: wir sollen anteilig nach Wohnungsgröße reichlich Geld für Siel-
anschlussgebühren Haus-Stadtnetz bezahlen. Muß das nicht der Bauherr machen?
In der Grunglagenurkunde steht dass alle Anschlussgebühren vom Verkäufer getragen weden.
Wer weiss genaueres?
Gruß Claudia
Hallöchen Claudis,
Siel- und andere Ausbaubeiträge können auch zu späteren Zeiten immer wieder anfallen. Beitragspflichtig ist grundsätzlich der im Grundbuch eingetragene Grundeigentümer.
Ob Du gegen den Verkäufer einen privatrechtlichen Erstattungsanspruch hast hängt im wesentlichen von der geschlossenen Vereinbarung (Vertrag) ab. Also nochmals genau lesen und ggf. von einem Fachmann beraten lassen.
-) bent