Guten Abend an Röntgenmäuse, Medizinmänner und -Frauen!
Röntgenaufnahmen, die ich in der Qualitätskontrolle (Materialuntersuchungen) brauche, habe ich bisher in einer tierärztlichen Praxis machen lassen. Auf die Dauer ist das aber kein akzeptabler Zustand. Deshalb möchte ich mir eine kleine, fahrbare, gebrauchte Röntgenanlage zulegen. Möglich wäre gerade der Zugriff auf einen C-Bogen Siremobil 2. Leider steht das Gerät in einer Klinik 700 km weit entfernt, so daß ich es nicht einfach ausprobieren kann.
Im Netz fanden sich keine technischen Daten über das Gerät. Es ist immerhin schon etwas betagt.
Deshalb meine Frage: Welche Auflösung gestattet das Gerät mit dem zugehörigen Monitor? Vieleicht besitzt auch noch jemand Unterlagen, wo etwas über Auflösung am Monitor steht?
mehr info
Hallo Wolfgang,
also hier neben mir steht einer, der so dinger besser kennt als ich. Der will wissen, ob das Ding Siromobil 2000 heisst. Wenn du auch noch das Baujahr weisst, guckt er mal, ob er dir info dazu mailen kann. Okay?
ansonsten meint er,die Dinger seien ziemlich zuverlaessig.
Tschuess, bis auf weiteres, Elke
Hallo Wolfgang,
also hier neben mir steht einer, der so dinger besser kennt
als ich. Der will wissen, ob das Ding Siromobil 2000 heisst.
Wenn du auch noch das Baujahr weisst, guckt er mal, ob er dir
info dazu mailen kann. Okay?
ansonsten meint er,die Dinger seien ziemlich zuverlaessig.
Guten Abend, Elke!
Danke für die schnelle Antwort. Es ist ein Siremobil 2 (nicht 2000). Baujahr weiß ich leider nicht. Inzwischen weiß ich aus Tessas Antwort, daß mit dem Gerät eine Auflösung von höchstens 1 Lp/mm (Linienpaar pro Millimeter) möglich ist. Das reicht für meine Anwendung bei weitem nicht. Dann muß ich eben weitersuchen, bis mir etwas Bezahlbares über den Weg läuft, das höher auflöst und keinen ganzen Raum ausfüllt.
Ist doch klar, Wolfgang…
… ich bin schließlich nicht mit einem komischen sperrigen roten Auto sondern bekanntlich auf einem superschnellen schlanken Besen unterwegs! *grins*
Wärst Du vielleicht dennoch so nett mir zu erklären, was um Himmels willen ‚1 Linienpaar pro mm‘ bedeutet. Darunter kann ich mir nämlich so ziemlich gar nix vorstellen.
Übrigens: welche Auflösung bräuchtest Du und wie viel würdest Du für das Gerät maximal ausgeben wollen? Meine Mom arbeitet in der großen Klinik, die manchmal ‚veralterte‘ Geräte ziemlich kostengünstig verscheuert. Wenn Du magst, kann ich sie mal fragen, ob sie sich schlaumachen könnte…
Hallo Wolfgang,
Hast du mal darüber nachgedacht, ob du überhaupt ein Röntgengerät betreiben darfst?
Der Betrieb von Röntgengeräten ist nach der gültigen Röntgenverordnung genehmigungspflichtig.
Ich würde mich da besser vorher erkundigen, um späteren Ärger mit den Behörden zu vermeiden.
Hast du mal darüber nachgedacht, ob du überhaupt ein
Röntgengerät betreiben darfst?
Der Betrieb von Röntgengeräten ist nach der gültigen
Röntgenverordnung genehmigungspflichtig.
Ich würde mich da besser vorher erkundigen, um späteren Ärger
mit den Behörden zu vermeiden.
Guten Abend!
Danke für den Hinweis. Dabei liefern gerade die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung den Grund, daß für die zerstörungsfreie Materialprüfung geeignete Röntgenanlagen erschwinglich geworden sind. Die für die humanmedizinische Diagnostik zulässige Strahlendosis wurde im Laufe der Zeit reduziert. Die älteren Anlagen dürfen deshalb in der Humanmedizin nicht mehr eingesetzt werden. Soweit es sich um transportable Geräte handelt, sind sie aber in der Tiermedizin beliebt und wie bei mir für die Werkstoffprüfung. Für diese Prüfungen sind die alten Geräte mit ihrer hohen Strahlendosis sehr gut geeignet, wenn man Materialien durchstrahlen muß, die Röntgenstrahlung viel stärker als Knochen und Gewebe absorbieren. Transportabel ist wichtig, weil die Vorschriften für fest installierte Röntgenanlagen einen besonders geschirmten Raum verlangen. Der Aufwand lohnt sich in der Radiologie mit zig tausend Aufnahmen pro Jahr, aber nicht für mich mit nur ein paar hundert Prüfungen im Jahr. Beim Bedienpersonal (das bin ich selbst) muß man aufpassen, daß die akkumulierte Dosis den zulässigen Grenzwert nicht erreicht oder überschreitet. Das läßt sich durch Abstand sicherstellen und durch Schutzkleidung (Blei oder bleiäquivalente Materialien). Wird das alles berücksichtigt, gibts keine Zulassungsprobleme. Mir ist allerdings noch wichtiger, daß sich mit ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen keine langfristigen gesundheitlichen Probleme ergeben.
In der medizinischen Röntgendiagnostik ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Ob für die Anwendung der Röntgentechnik für die Werkstoffprüfung ein formaler Nachweis der Sachkunde beigebracht werden muß, weiß ich nicht. Ich werde mich beim TÜV erkundigen.
Eine zerstörungsfreie Alternative zur Röntgenuntersuchung habe ich nicht, wenn ich den Standard an Qualität und Produktsicherheit halten will und ruhig schlafen möchte.
Wärst Du vielleicht dennoch so nett mir zu erklären, was um
Himmels willen ‚1 Linienpaar pro mm‘ bedeutet. Darunter kann
ich mir nämlich so ziemlich gar nix vorstellen.
Gerne Tessa! Schönes Gefühl, Dir mal etwas erzählen zu können/dürfen…
Die Auflösung (in diesem Fall die Auflösung eines auf einem Monitor wiedergegebenen Röntgenbildes) sagt aus, wie breit abwechselnd weiße und schwarze Linien gleicher Breite in einem Strichraster mindestens sein müssen, um noch für das Auge wahrnehmbar zu sein. Eine Auflösung von einem Linienpaar pro Millimeter bedeutet danach, daß eine schwarze und eine weiße Linie von je 0,5 mm (das Linienpaar ist also 1 mm breit) noch unterscheidbar wiedergegeben werden.
In meiner Anwendung muß ich Feinheiten von 0,1 mm Breite erkennen. Auf dem Röntgenbild ist das ein feiner schwarzer Strich, 0,1 mm dick, der in der helleren Umgebung gerade noch sichtbar sein soll. Sichtbar heißt, der Strich muß gerade noch wahrnehmbar sein und nicht in einem grauen Brei verschwunden. Auch wenn uns die Knochen in der Medizin oder die zu prüfenden Werkstoffe den Gefallen nicht tun, sich als Strichraster abzubilden, geht man bei der Angabe der erforderlichen Auflösung davon aus, daß dem schmalen schwarzen Strich ein gleich breiter weißer Strich und dem wieder ein schwarzer Strich usw. folgt. 0,1 mm für den schwarzen Strich und 0,1 mm für den weißen Strich ergibt 0,2 mm für das Linienpaar. Damit passen 5 Linienpaare auf einen Millimeter und die erforderliche Auflösung beträgt 5 Lp/mm.
Hallo Wolfgang,
Nach meinem Informationsstand sind Röntgenanlagen ab einer Leistung von 20 KV generell genehmigungspflichtig.
Ist ja auch sinnvoll, denn ansonsten könnte ja Jeder in seiner Wohnung mit einem Röntgerät herumspielen.
Wenn du dir ein R.Gerät anschaffst, dan sei schön vorsichtig.
Ein Freund von mir hat einige Jahre als Techniker bei einer Röntgenfirma gearbeitet und musste erleben, dass man es dort mit dem Strahlenschutz nicht so genau genommen hat, was dazu führte, dass er und seine Kollegen im Laufe der Jahre fleißig in unzulässiger Dosis bestrahlt wurden.
Gruß
Crotalus