Siemens verweigert Garantie

Folgendes gebe ich bei Siemens Haushaltsgeräten zu bedenken:
Beim Kauf von Siemens Haushaltsgeräten kann es passieren, dass im Garantiefall die Firma Siemens nicht leistet! So ergeht es mir zumindest: Obwohl die Firma Siemens zweimal einen Kundendienstmonteur zu mir nach Hause schickte, der auch jedesmal einen Garantiefall an meinen Elektroherd feststellte, erkennt Siemens den berechtigten Garantiefall nicht an! Begründung: Bei diesem Schaden liegt immer Eigenverschulden vor. Hiervon steht in den Grantiebedingungen allerdings nichts. Dieses scheint auch die Firma Siemens bemerkt zu haben, so dass es in einem späteren Schreiben hieß, dass deren eigenen Kundienstmonteure fachlich nicht Lage wären, den Schaden zu begutachten. Stattdessen hat ein Gutachter anhand eines zugeschickten Digitalfotos eindeutig festgestellt, dass kein Garantiefall vorliegt. Ich halte dieses Vorgehen für bodenlose Frechheit.

Wer also mit dem Gedanken spielt, Siemensgeräte zu kaufen, sollte das Verhalten der Firma Siemens im Garantiefall in seine Kaufentscheidungen mit berücksichtigen.

Ich besitze diesen Siemens Einbauherd HE324540, der qualitativ ansonsten in Ordnung ist und meinen Erwartungen entspricht. Bei dem Mangel handelt es sich um einen Email-Schaden (Ablösung), der meiner Meinung nach auch an weiteren Geräten auftauchen kann.

Ich halte das Einhalten von Garantieleistungen für eine wichtige Kaufentscheidung. Was hilft eine zweijährige Garantie, wenn im Schadensfall diese nicht zum Tragen kommt.

Hallo,
wenn ein Eigenverschulden vorliegt, ist es nun mal kein ‚berechtigter Garantiefall‘. Wenn Du der Meinung bist, es handle sich um kein Eigenverschulden, kannst Du einen Gutachter bestellen, der Dir das bestätigt - dann würde die Firma Gutachter und Schaden zahlen müssen. Wenn der Gutachter zum gleichen Schluss kommt wie der Hersteller, bleibst Du natürlich auf den Kosten und dem Schaden sitzen.

Was genau Dein Posting in diesem Brett zu suchen hat, kann ich allerdings nicht erkennen. Genau genommen finde ich nicht mal eine Frage.
Gruß
loderunner

Folgendes gebe ich bei Siemens Haushaltsgeräten zu bedenken:
Beim Kauf von Siemens Haushaltsgeräten kann es passieren …

Hallo,

ich schliese mich der schon gegebenen „Antwort“ auf Deine „Frage“
an:

Was genau Dein Posting in diesem Brett zu suchen hat, kann ich allerdings nicht erkennen. Genau genommen finde ich nicht mal eine Frage.
Gruß
loderunner

Meine Ergänzung:
der wollt doch nur „Dampf“ ablassen.Er hat sich über diese Sache
geärgert und das muss sofort an die Öffendlichkeit.
Er (Hobbybauer)ist scheinbar neu hier (deshalb auch keine Anrede
am Anfang und keine Grussformel am Schluss).

Ob das ein Garantiefall ist oder nicht,kann man so nicht beurteilen,
aber ich mache auch ab und zu die Erfahrung,dass Kunden recht haben
wollen,wo es nicht ist.
Wenn die dann auch noch „laut aufscheien“,ist das schade.

Gruss Gerhard

Hallo,

Ob das ein Garantiefall ist oder nicht,kann man so nicht
beurteilen,
aber ich mache auch ab und zu die Erfahrung,dass Kunden recht
haben
wollen,wo es nicht ist.
Wenn die dann auch noch „laut aufscheien“,ist das schade.

Stand letztens in der Reinigung, da wollte ein Kunde einen Rostflecken auf einem Uralt-T-Shirt (was ich zum Ölablassen am Auto oder Aufwischen am Boden nehmen würde) reklamieren…

Manchmal frage ich mich, ob der Deutsche in seinem Gehirn nicht schon richtig „amerikanischdienstleistungsverwöhntkrank“ ist.

Bei einem edlen Kleidungsstück OK, aber net bei einem besseren Putzlappen.

gruß
dennis

Mir fallen durchaus viele Fragen zu meinem Posting ein:

  • Kann ich mich auf Garantiezusagen seitens des Unternehmens Siemens verlassen oder muss ich den Schaden eventuell selber tragen?

  • Wie geht das Unternehmen Siemens mit Garantieansprüche um, wenn es sich um Schäden an der Email handelt? …

Nun aber zu deinem Posting und der Feststellung, dass ein Eigenverschulden vorliegt:

Ich habe zunächst einmal das Gespräch gesucht. Auskunft von Siemens: Schäden an der Email sind immer kein Garantiefall! Nachdem ich dann darauf hingewisen habe, dass diese Schäden in den Garantiebedingungen nicht als Ausschluß (wie z.B. Abnutzung, Glasbruch,…) aufgeführt sind, habe ich eine neuerliche Auskunft von Siemens bekommen: Die beiden von Siemens beauftragten Siemens-Kundendienstmonteure wären nicht fähig, Schäden am Gerät zu begutachten. Stattdessen habe ein Gutachter im Werk anhand eines Digitalfoto zweifelsfrei festgestellt, dass es sich bei diesem Schaden um Eigenverschulden handle und somit kein Garantiefall vorliege.

Dieses Vorgehen seitens des Unternehmens Siemens halte ich schon für dreist: Zunächst zweimal einen Siemens-Kundendienstmonteur vorbeizuschicken, um einen Garantiefall zu begutachten. Nachdem dann beide Monteure unabhängig voneinander einen Garantiefall festgestellt haben, schwenkt Siemens um 180 Grad um und zweifelt an der Kompetenz Ihrer eigenen Monteure. Stattdessen wird nun behauptet, dass ein Gutachter den Schaden im Werk (ohne das Gerät mit eigenen Augen gesehen zu haben) anhand eines Fotos beurteilt hat. Dieser habe festgestellt: Es liegt kein Schaden im Sinne der Garantie vor!

Hier dreht sich doch das Unternehmen Siemens den Fall so wie es Ihm am besten passt!

Im Übrigen sind solche Schäden nicht zu reparieren !

Es bleibt mir nur: entweder mit dem Schaden leben oder ein neues Gerät.

Hallo Dennis,

ich hoffe für Dich, dass Dir ein solcher Fall nicht passiert!

Dein Posting erinnert mich an einen Fall von vor einem Jahr, als ein Mitarbeiter einer Firma bewusst Postings durch Komentare zerissen hat, um sein Unternehmen in den versch. Foren positiv darzustellen.

Wenn Du für das Unternhmen Siemens in irgendeiner Form tätig bist, solltest Du das auch so schreiben.

Im Übrigen halte ich deine Vorverurteilung meiner Person ohne Hintergrundwissen für nicht hilfreich.

Hallo,

Mir fallen durchaus viele Fragen zu meinem Posting ein:

Dann stell sie halt. Aber bitte im richtigen Brett. ‚Allgemeine Rechtsfragen‘ wäre mein Tip.

Auskunft von
Siemens: Schäden an der Email sind immer kein Garantiefall!

Tja. In den Garantiebedingungen finde ich:
„…Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/ oder Herstellungsfehler beruhen…“
Und das lässt sich bei abgeplatzem Email auch anhand von Fotos beurteilen.
Wenn Du das nicht einsehen willst, steht es Dir frei, ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Setz dazu Siemens eine Frist, innerhalb derer sie den Schaden beseitigen sollen. Wenn diese Frist ergebnislos verstrichen ist, können -natürlich nur im Erfolgsfall- alle weiteren Kosten (Gutachter, Rechtsanwalt, Gerichtskosten) von Siemens zurück verlangt werden. Wenn Du aber auch vor Gericht auch unterliegst, bleibst Du auf diesen Kosten sitzen und muss evt. sogar noch die Kosten der Siemensanwälte tragen.
Aber: ianal. Frag sicherheitshalber im Rechtsbrett dazu nochmal nach.

Wenn Du dagegen keinerlei Beweise für Deine Behauptungen hast und Dir auch keine beschaffen willst, solltest Du Dich mit Deinen Äußerungen zurückhalten. Mit ein wenig Pech hast Du sonst ganz schnell eine (kostenpflichtige) Abmahnung im Briefkasten.

Gruß
loderunner

Hallo loderunner,

wie kann man anhand eines Fotos ein Material- oder Herstellungsfehler an der Email ausschließen?

Ich glaube kaum, dass ich ein Gegengutachten anfertigen müsste. Dieses Gutachten hat bereits Siemens durch die Kundendienstmonteure anfertigen lassen, wovon Siemens jetzt, wo in diesem Gutachetn steht: „Ein Verschulden des Kunden ist nicht festzustellen.“, nichts mehr wissen will!

Angemerkt sei an dieser Stelle, dass der zweite Siemens-Kundendienstmonteur mit der Begründung zu mir geschickt wurde, dass dieser eine spezielle Ausbildung zur Begutachtung von Email-Schäden hat, die der erste Monteur nicht habe. Wenn Siemens jetzt behauptet, dass dieser Monteur mit der speziellen Ausbildung nicht fähig ist, den Schaden zu begutachten und stattdessen anhand eines Digitalfotos mein Verschulden festgestellt werden konnte, liegt bei mir die Vermutung nahe, dass sich Siemens vor der nachweislich (Kundendienstgutachten)festgestellten Garantieleistung drücken will!

Ich schildere hier lediglich einige Details aus den Erfahrungen mit dem Siemens-Kundendienst. Mit welcher Begründung könnte Siemens mich denn abmahnen?

Schöne Grüße

Hobbybauer

Hallo,

wie kann man anhand eines Fotos ein Material- oder
Herstellungsfehler an der Email ausschließen?

Wenn Du ein Bild von einer Beule am Kotflügel eines Autos siehst, kannst Du dann einen Herstellungsfehler ausschließen oder nicht?

Ich glaube kaum, dass ich ein Gegengutachten anfertigen
müsste. Dieses Gutachten hat bereits Siemens durch die
Kundendienstmonteure anfertigen lassen, wovon Siemens jetzt,
wo in diesem Gutachetn steht: „Ein Verschulden des Kunden ist
nicht festzustellen.“, nichts mehr wissen will!

Ein ‚Gutachten‘ eines Kundendienstmonteurs ist das gleiche wie ein ‚Gutachten‘ von mir über den Hergang eines Verkehrsunfalls. Wenn Du glaubst, dass das Gericht das eher in Deinem Sinne interpretiert, steht Dir doch jederzeit der Klageweg offen.

Wo ist das Problem?

Ich schildere hier lediglich einige Details aus den
Erfahrungen mit dem Siemens-Kundendienst. Mit welcher
Begründung könnte Siemens mich denn abmahnen?

Du behauptest, dass Siemens in einem Garantiefall keine Leistung erbringt. Das ist keine Tatsachenschilderung, sondern eine bislang unbewiesene Behauptung. Und Du hast auch offensichtlich nicht vor, sie zu beweisen. Ergo kann man Dich dafür abmahnen.

Ist das gleiche, wie wenn ich ähnliches über Dich erzählen würde. ‚Üble Nachrede‘ nennt man das dann.

Sei ein Mann und geh vor Gericht. Oder sieh ein, dass Du keinerlei Beweis für Deine Behauptungen hast und halte Dich in der Öffentlichkeit mit derartigen Äußerungen zurück. Hier und in den anderen Foren, in denen Du sie gleichlautend gemacht hast. Mit jedem Suchmaschinentreffer steigt die Gefahr, eine (teure) Abmahnung zu bekommen.

Gruß
loderunner