Gegenfrage: wenn die Firmen „echte Briefe“ verschicken, also gedruckte Geschäftsbriefe, wie verhalten sie sich dann? Gibt es zwei verschiedene Kopfbögen? Kommen zwei verschiedene Absender auf dem Umschlag oder im kleinen Sichtfenster zum Einsatz?
Gleiches gilt für die E-Mail. Der Gesetzgeber unterscheidet seit 2007 nicht mehr, wie ein Geschäftsbrief zugestellt wird. Es ist für den Brief an sich also völlig egal, ob er durch die Post oder auf elektronischem Weg zugestellt wird.
Für alle Versandwege gelten die gleichen Bedingungen. Also muss in einem Geschäftsbrief zu erkennen sein, von welcher Firma dieser Brief verschickt wurde, inklusive aller Pflichtangaben für diese Firma. Es kommt also nicht darauf an, bei welcher Firma der Mitarbeiter angestellt ist, sondern in wessen Namen/Auftrag er den Geschäftsbrief erstellt.
Auf Wikipedia ist das ganze in Kurzform beschrieben. Der tecchannel hat das ganze etwas ausführlicher behandelt. Links zu den entsprechenden Gesetzen sind auf beiden Seiten vorhanden.