Signatur eines Bevollmächtigten

Hallo,

Lediglich der Unternehmer selbst, bzw. bei
Kapitalgesellschaften die Geschäftsführung, dürfen auf einen
solchen Zusatz verzichten.

sagen wir einfach: die gesetzlichen Vertreter. Das kann die Geschäftsführung sein, aber auch ein Vorstand oder ein Komplementär.

Heute sehe ich es immer öfters, daß eingeschränkt
Bevollmächtigte ohne Firma und Zusatz unterschreiben. Zwar
geht aus dem Briefkopf/-fuß sowohl die Firma, als auch die
Geschäftsführung hervor, aber reicht das?

Solange sich keiner beschwert…

Ich habe noch nie mit i.V. oder ppa. unterschrieben und erhielt deswegen weder Abmahnungen noch Klageschriften :wink: In der Tat ist es heute üblich, daß der Zusatz nicht mehr dazugeschrieben wird. Ich habe das hier vor einiger Zeit schon mal zusammengefaßt:
FAQ:1072

Die Vollmacht wird durch das Weglassen des verlangten Zusatzes nicht hinfällig oder das Rechtsgeschäft nichtig oder anfechtbar: es sind schlicht keine Sanktionen vorgesehen, wenn der Zusatz unterbleibt.

Gruß
Christian