Hallo,
Folgendes Problem:
Mal angenommen S schuldet G Geld. S bewilligt nun dem G eine Hypothek zur Sicherung der Forderung an einem Grundstück, welches er bereits verkauft hat, wo aber der Eigentümerwechsel noch nicht im GB vollzogen ist. Über das Vermögen des S wird später die Ins eröffnet. Kurz zuvor hatte S dem G die Schulden bezahlt, die Hypo blieb aber im GB. Nun kommt der InsV und ficht die Erfüllung an G an. Es kommt zum Rechtsstreit zwichen G und dem InsV, in dem ein Vergleich geschlossen wird, wonach G dem InsV einen Betrag X zur Abgeltung aller Forderungen zahlt (Dieser Betrag X ist nicht identisch mit der Summe, die zur Erüllung geleistet und dann angefochten wurde)
Der neue Eigentümer möchte nun die Löschung der Hypo. G verweigert dies mit dem Argument, dass diese die Forderung gegen S sichere, da er ja das zur Erfüllung von S geleistete an den InsV zurückzahlen musste.
Meines Erachtens liegt G da falsch, der neue Eigentümer hat eine Eigentümerhypo. Durch die Erfüllung durch S ist diese entstanden. Ob der G an den InsV zahlen musste, spielt mE keine Rolle, weil dadurch die gesicherte Forderung nicht berührt wird. Zum einen ist diese erfüllt worden und kann auch durch eine InsAnf nicht wieder aufleben (oder doch?) zum anderen ist durch den Vergleich mit dem InsV eine völlig neue Verbindlichkeit begründet worden und spätestens damit ist die gesicherte Forderung endgültig entfallen. G hat zwar die mit dem Vergleich begründete Forderung (wirtschaftliche betrachtet) aus dem Geld bezahlt, was S ihm erfüllungshalber hat zukommen lassen, dennoch ist ja der Betrag nicht identisch, so dass die Anfechtung des InsV wegen des Vergleichs letzlich nicht der Rechtsgrund für die Zahlung des G war.(sondern nur der Anlass) Eine Forderung des G aus der Zahlung an den InsV ist also nicht durch die Hypo gesichert.
Also müsste doch der Eigentümer die Hypo löschen lassen können!?
Liege ich mit meiner Sichtweise richtig?