durch den untenstehenden Artikel über Feigwarzen, bin ich auf die Idee gekommen, einen Onlineshop zum Verkauf von Silberwasser auf zu machen. Da ich es ohnehin schon lange Zeit herstelle und im ganzen Bekanntenkreis bei wachsender Nachfrage verteile, wäre es für mich kein großes Problem, so einen Onlineshop einzurichten. Dass man die heilende Wirkung von Silberwasser nicht werbend hervorheben darf, weiß ich bereits. Meine Frage ist hier: Gibt es irgendwelche Gesetze, die ich beachten muss?
Vielen dank für den Hinweis. Daran habe ich jetzt zwar nicht gedacht und das hatte ich auch nicht gefragt, aber das ist natürlich eine gute Idee. Bitcoins sind das Zahlungsmittel der Zukunft, so dass ich sicherlich auch bald Bitcoins akzeptieren werde.
Der Wiki-Beitrag https://de.wikipedia.org/wiki/Kolloidales_Silber#.C3.84u.C3.9Ferliche_Anwendung ist Dir bekannt? Beachtenswert ist insbesondere der Absatz „Unerwünschte Wirkungen“ mit dem Satz Zukünftig müssen Kosmetikhersteller Nanomaterialien in Kosmetika als solche deklarieren und außerdem die Ungefährlichkeit belegen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel hab ich nicht durchgelesen, aber Du solltest es unbedingt tun. Der Nachweis der Unbedenklichkeit von Silberwasser wird vorhersehbar nicht gelingen, jedenfalls nicht bezahlbar sein.
Vielen Dank für Deinen Hinweis. Der Wikipedia-Artikel ist mir bekannt, aber ob Silberwasser mit etwa 10 bis 50 ppm unter den Begriff „Präparate mit hohem Silbergehalt“ fällt, weiß ich nicht. Auch ist mir nicht ganz klar, ob die Kosmetikverordnung auf Silberwasser zutrifft. Wo kann ich mir denn hierüber weitere Informationen holen?
Ich habe jetzt mal eine schriftliche Anfrage an das Gewerbeamt gemacht. Einen passenden Namen für den Onlineshop habe ich mir auch schon reserviert.