Hallo,
vielleicht eine „Pillepallefrage“, aber mich würde einmal interessieren ob die Silikondichtungen z.B. in der Dusche einwandfrei wieder übergeben werden müssen.
Z.B., nehmen wir mal an, sie sind durch „Haare färben“ an den rissigen Stellen schwarz gefärbt und lassen sich nicht mehr putzen, müßten also hingenommen werden oder neu gemacht. Sind das Kosten die der Vermieter tragen muß, oder Schönheitsreparaturen die der Mieter zu tragen hat?
Gruß
Jeff
Hi
Ich würde ehe die „rissigen Stellen“ als problematisch empfinden, da dort die Dichtung defekt sein könnte, und man nicht wissentlich ne Feuchte Wand riskieren sollte.
HH
Hi
Ich würde ehe die „rissigen Stellen“ als problematisch
empfinden, da dort die Dichtung defekt sein könnte, und man
nicht wissentlich ne Feuchte Wand riskieren sollte.
Das beantwortet aber noch nicht, ob das Sache des Mieters oder des Vermieters ist.
Ich meinte aber keine groben Risse, sondern vielleicht feine Risse. Wollte damit nur sagen, es gibt stellen wo sich Farbe besonders gerne ablagert und andere wo dies nicht der Fall ist. Und schon ist der Silikon gerade an den Ablaufstellen schwarz, statt weiss. Das sieht sch… aus. Man stelle sich also einen Duschrand vor mit schwarzen Klecksen am Rand, wo die Silikondichtung ist.
Gruß
Jeff
Hallo,
die rissigen Stellen müssen hingenommen werden. Wenn alerdings durch Haarfärben Farbveränderungen aufgetrten sind, ist dies ein Mangel und der Mieter muss den Mangel beseitigen.
Grüsse Günter
vielleicht eine „Pillepallefrage“, aber mich würde einmal
interessieren ob die Silikondichtungen z.B. in der Dusche
einwandfrei wieder übergeben werden müssen.
Z.B., nehmen wir mal an, sie sind durch „Haare färben“ an den
rissigen Stellen schwarz gefärbt und lassen sich nicht mehr
putzen, müßten also hingenommen werden oder neu gemacht. Sind
das Kosten die der Vermieter tragen muß, oder
Schönheitsreparaturen die der Mieter zu tragen hat?
Gruß
Jeff