Silvester

Hallo,

ein Freund von mir ist am Silvesterabend unter Alkoholeinfluss Auto gefahren.

Die Polzei hat einen Promillewert von 1,6 gemessen. Ich bin der Meinung das 1,6 nicht stimmt da er das Fahrzeug eigentlich ohne Probleme führen konnte. Später auf der Wache hat er sich normal mit den Polizeibeamten unterhalten. Ihm wurde vorgeworfen er sei Alkoholiker, weil man mit 1,6 nicht normal reden kann und kein Fahrzeug mehr führen kann.

Womit muss er nun rechnen? Kennt sich jemand damit aus? Er ist noch in der Probezeit und hatte schon einen Unfall, wo er Teilschuld bekam.

Vielen Dank!

Hallo,

ist anzunehmen, dass der Mann Alki ist. In meiner Verwandtschaft gibt es einen Mann, der kann mit 4,3 Prom. noch aufrecht gehen und findet den Weg vom Krankenhaus (wo er wegen einer Alkoholfahrt eingeliefert worden war) nach Hause - er „büxte“ dort aus.

Menschen ohne Alkoholproblem haben bei 1,6 Prom. schon einige Ausfallerscheinungen. Desto ausgeprägter der Alkoholismus, desto höher der Promillewert, bei dem die Ausfallerscheinungen auftreten.

Ich bin bei 1,6 Prom. garantiert sichtbar alkoholisiert und nicht mehr fahrfähig und bei 4,3 Prom. garantiert mausetot.

Dein Freund kann mit einigem rechnen. Alkoholfahrt - also Gerichtsverhandlung. Führerscheinentzug unter Umständen auf Dauer.

Übrigens der oben beschriebene Alkoholiker ist zwischenzeitlich trocken und hat inzwischen seinen Führerschein wieder. Hat einige Jahre gedauert. Natürlich Entzug, dann Jahre später eine neue Führerscheinprüfung plus „Idiotentest“ und er muss jetzt in regelmässigen relativ kurzen Abständen seine Leberwerte testen lassen und bei den Behörden vorlegen.

Gruß
Ingrid

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Danke für deine Antwort,

ich weiß, dass mein Freund kein Alkoholiker ist. Ich habe sehr viel mit ihm zutun, mich wunderte auch das er angeblich einen Promillewert von 1,6 hatte. In dem Zustand könnte er nciht mehr fahren!

Gratulation,

es erwarten ihn vermutlich

  • eine nicht zu unterschätzende Geldstrafe
  • ein ziemlich langer Führerscheinentzug
  • hohe Punktesumme in Flensburg
  • 3 Monate vor Ablauf der Sperre kann er den Antrag (ca. xxx EUR) auf die Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.
  • Wegen der Probezeit muss er ein besonderes (ca. xxx EUR) machen.
  • Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.
  • Bei 1,6%o hat er dazuhin eine MPU gewonnen, die nochmals mit einem höheren dreistellgen Betrag zu buche schlägt

Und ja - Alkoholiker mag er noch nicht sein, aber hochgradig suchtgefährdet und verdammt daran gewöhnt.

Gruss Ivo

Hi Martin,

ich weiß, dass mein Freund kein Alkoholiker ist.

Mag sein, mag aber auch nicht sein.

Es wäre denkbar, daß es sich um eine Fehlmessung handelte oder das Gerät schlicht defekt war.
Dazu auch: http://www.verkehrslexikon.de/Module/AtemAlkohol.htm#01

Wurde denn keine Blutprobe durchgeführt?

Ulrich

Ja eine Blutprobe wurde durchgeführt, allerdings ca 1 1/2 - 2 Stunden nach der ersten Messung. Ich war ja die ganze Zeit dabei und so wie wir uns unterhalten hatten waren bestimmt keine 1,6 Promille im Spiel.

Danke

Ivo, auf deinen Eintrag kann ich sehr gut verzichten!

Er ist aufkeinen Fall suchtgefährdet und muss sich da keine Sorgen machen! Und Silvester trinkt fast eh jeder!

Hi,

was die Sucht betrifft gebe ich Dir Recht. Bei den pauschalen Sichtweisen, die teilweise an den Tag gelegt werden, hätten wir in D rd. 40 Mio Alkoholiker.
Aber die vordringlichen Fragen hat Ivo doch beantwortet, oder was fehlt Dir noch ?!

Grüße, M

FAQ:1129

Ivo, auf deinen Eintrag kann ich sehr gut verzichten!

Ich als Moderator auch, aber nur wegen…