hallo!
Hallo,
ich überlege mir eine Schwalbe zu kaufen (50ccm Roller).
was genau brauche ich für papiere vom verkäufer um für den
roller eine versicherung anzumelden?
Normalerweise wäre nur die ABE ( allgemeine Betriebserlaubnis ) nötig.
welche papiere davon
müssen original sein
Die ABE und ggf. vorhandene Änderungen mit Eintragungspflicht oder zusätzlicher ABE für speziell zugelassene Anbauteile.
Wenn das Mokick noch im Originalzustantd ist, ist es nur die ABE des Fahrzeuges.
oder zumindest vom amt „beglaubigt“?
Das wären dann entweder eine Kopie, eine Zweitschrift etc.
Mit Vergleichspapieren eines identischen Modells könntest Du Dir auch von TÜV, Dekra etc. eine Ersatz - ABE ausstellen lassen.
Dafür wäre aber auch eine polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ( kostenlos, von wegen möglichem Diebesgut ) sinnvoll.
wo
genügen fotokopien der originalpapiere, weil die originale
nicht mehr vorhanden sind?
Einfache Fotokopien sind immer kritisch zu sehen, weil ganz genaue Ordnungshüter o.g. anerkannte Möglichkeiten sehen möchten.
roller mit 50ccm, die mit führerscheinklasse M gefahren werden
dürfen, müssen ja nicht zum TÜV, habe ich gelesen.
Richtig gelesen, sie müssen nicht regelmäßig zur Hauptuntersuchung.
also ausser
dass ich diese 50-70€ versicherungskosten jährlich zahle,
In dieser Pauschale ist anteilig auch die Fahrzeugsteuer enthalten.
bestehen für einen roller keine pflichten?
- Sorgfaltspflicht
- technische, einwandfreie Funktion
- Helmpflicht
- Mitführen von Führerschein, ABE und Versicherungspolice zum Kennzeichen.
bleiben natürlich stets vom Fahrer zu berücksichtigen. Die Versicherungspflicht ist ja dadurch erfüllt, jährlich das Versicherungskennzeichen zu kaufen.
ich habe bei gebrauchtrollern im internet etwas von HU
(hauptuntersuchung?) und AU (abgasuntersuchung?) gelesen. wozu
diese angaben? muss ein roller diesen untersuchungen
unterzogen werden?
Nur dann, wenn er zulassungspflichtig wäre. ( Somit auch ein amtliches Kennzeichen benötigt…das Versicherungskennzeichen ist kein amtliches Kennzeichen )
Mit Ausnahme alter Simsons
( exaktes Baujahr wissen unsere Simson - Experten )
gilt in der BRD für zulassungsfreie Fahrzeuge ( Mofa, Moped, Mokick und Roller )
eine zulässige Höchstgeschwindigkeit bis max. 50 Km/h.
Die alten Simsons dürfen im Zuge der Harmonisierung der Vereinigung beider deutschen Staaten noch 60 Km/h zu gleichen Bedingungen fahren.
würd mich freuen wenn mir jemand die behördlichen pflichten,
die auf einen rollerbesitzer zukommen, etwas näher erläutern
würde.
Wenn das Fahrzeug unter die Gruppe der zulassungsfreien FZG gehört, dann habe ich die Notwendigkeiten aufgezählt.
klar muss der roller verkehrstauglich sein (bremsen, licht
etc.) und sollte kein öl etc. verlieren (umweltverschmutzung),
aber was gibt es noch für pflichten?
Technisch keine Manipulationen bezüglich Leistung und Geschwindigkeit vornehmen.
Keine Bauteile anbringen, die keine gesonderte ABE für das Fahrzeug haben.
Autobahn ist natürlich tabu, genauso wie Kraftstraßen mit baulich voneinander getrennten Fahrstreifen ohne besondere Limitierung der Fahrgeschwindigkeit.
Sonderwege ( Fuss, - Rad, - Reitwege, Forstwege etc. ) wären tabu.
Allgemeine Beschilderung der Wege wäre natürlich auch entsprechend eines Kraftfahrers zu sehen.
Natürlich das Rechtsfahrgebot, wenn der allgemeine Straßenverkehr durch Verkehrsschilder schneller fahren dürfte, als die eigene ( in den Papieren eingetragene ) zulässige Höchstgeschwindigkeit.
wenn ein roller keine versicherung mehr hat (vorbesitzer hat
sie nicht erneuert) und man den roller für eine probefahrt
ausfahren möchte: wie geht das? bei autos kenn ich diese
händlerkennzeichen. ohne kennzeichen darf ein PKW nicht auf
die strasse (es gibt geldstrafen und da nicht versichert, kann
man schnell in große probleme kommen, wenn man einen unfall
ohne bestehende versicherung baut).
Einfach mal die Versicherung befragen, wie es sich mit einem Versicherungskennzeichen ( Probefahrt ) verhalten könnte.
M.W. gibt es hier die rote Nummer nicht mehr.
ist das bei 50ccm rollern anders? darf man die ohne
versicherungsschutz probefahren?
Nicht auf öffentlichem Verkehrsraum.
oder ist ein
händlerkennzeichen da auch pflicht? gibt es für probefahren so
eine art „tageszulassung“?
Früher gab es dafür mal ein rotes Kennzeichen. Daher einfach vorher mal Versicherungen befragen, welche Möglichkeiten sie für eine Probefahrt anbieten könnten.
oder sollte man für eine probefahrt mit einem roller ohne
versicherungsschutz einfach den verkäufer fahren und das
risiko tragen lassen und man sitzt als potentieller käufer
einfach hinten auf dem sozius?
Man setzt sich auch nicht mit dem Hintern auf einen rotierenden Schleifstein um zu sehen, wie lange der Hosenboden hält…
Das ist nicht lustig, denn wer bezahlt im Falle eines Unfalls mögliche Sach- und Personenschäden ?
oder ist von dieser alternative
auch abzuraten?
Definitiv…
Soll der Verkäufer doch bitte klären, wie er eine legale Probefahrt im öffentlichen Verkehrsraum ermöglichen könnte.
Ansonsten mal in der Preisverhandlung diesbezüglich runterhandeln und notfalls selber das Risiko tragen wollen, auch mal einen ungetesteten " Bock " für wenig Geld gekauft zu haben.
Wenn der Verkäufer das Mopp auf seinem Privatgrund anwerfen kann, dann kann ein sachkundiger Begleiter auch daraus schon viel entnehmen.
danke euch für eure antworten
gruss
mfg
ennlo