Hallo ihr lieben,ich habe mir vor ca.3-4 Jahren eine Simson SR50 gekauft.Bin sie immer so,mit Versicherung bei der Gothar gefahren.Haben einen normalen Autoführerschein.Soweit ich mich damals erkundigt hatte,darf ich die SR50 noch mit dem Autoführerschein fahren.Mich hatte nie eine Polizei angehalten,aber ich eknne einen Polizisten aus dem Ort und er sagte es wäre ok damit die alte Simson zu fahren,glaub neue Motorroller mit der selben Kubikzahl nicht,aber die alten schon.Weiß nicht mehr genau.Wenn dazu jemand Infos hat,wie das wirklich gehandhabt wird,bitte posten! Nun möchte ich sie weiter verkaufen. Ich hatte nie Fahrzeugpaiere,da die dem Vorbesitzer abhanden gekommen waren nach all den Jahren,was macht man da,brauch ich bei der alten kleinen lieben Mühel welche?Wenn ja wo und wie bekomm ich die? Danke im Vorraus!!!
Hallo!
Hallo ihr lieben,ich habe mir vor ca.3-4 Jahren eine Simson
SR50 gekauft.Bin sie immer so,mit Versicherung bei der Gothar
gefahren.Haben einen normalen Autoführerschein.Soweit ich mich
damals erkundigt hatte,darf ich die SR50 noch mit dem
Autoführerschein fahren.Mich hatte nie eine Polizei
angehalten,aber ich eknne einen Polizisten aus dem Ort und er
sagte es wäre ok damit die alte Simson zu fahren,glaub neue
Motorroller mit der selben Kubikzahl nicht,aber die alten
schon.Weiß nicht mehr genau.Wenn dazu jemand Infos hat,wie das
wirklich gehandhabt wird,bitte posten!
Also: Wenn der SR50 VOR dem 01.03.1992 erstmals in Betrieb genommen wurde, darf er 60 km/h schnell sein u mit dem im Autoführerschein enthaltenen „M“ gefahren werden. Is ne Sonderregelung für Kleinkrafträder aus der DDR, die auch heute noch weidlich ausgenutzt wird.
Nun möchte ich sie
weiter verkaufen. Ich hatte nie Fahrzeugpaiere,da die dem
Vorbesitzer abhanden gekommen waren nach all den Jahren,was
macht man da,brauch ich bei der alten kleinen lieben Mühel
welche?Wenn ja wo und wie bekomm ich die?
Wenn du wirklich auf Fahrzeugpapiere (u damit dem Nachweis, dass der Roller nie gestohlen wurde) scharf bist, wende dich ans KBA, da es weder das KTA (Kraftfahrttechnisches Amt der DDR), noch Simson (2002 in Insolvenz gegangen) mehr gibt. Link zur Beantragung der Betriebserlaubnis: http://www.kba.de/Abt4/Typgenehmigung/auskunft_archi…
Das Ganze wird per NAchnahme gbezahlt u kostet knappe 25 €.
Danke im Vorraus!!!
Gruss
Mutschy,
der selber ein begeisterter Simsonaut is, s. http://mutschy.de -> Tagebücher -> S50-Tagebuch
vielen dank mutschy:smile: noch eine frage: wie sieht es mit dem tüv aus?brauch ich den?wo muss ich hin wenn ja?danke schon mal!!!
vielen dank mutschy:smile:
Keine Ursache!
noch eine frage: wie sieht es mit dem
tüv aus?brauch ich den?wo muss ich hin wenn ja?danke schon mal!!!
TÜV gibts nich, da die Fahrzeuge nicht zulassungspflichtig sind. Änderungen an der Serie (Lenker, Reifen, Leistung…) müssen aber beim TÜV vorgeführt u abgenommen werden, sofern keine ABE für die Teile vorhanden is.
Gruss
Mutschy