Hallo allerseits,
ich bin derzeit 1. Gesellschafter einer GbR, die aus einem Kumpel und mir besteht. Nun würde ich gerne mit einem anderen Kumpel eine „neue“ GbR gründen, daher meine Frage: geht das? oder muss ich aus der anderen GbR erst raus?
Wenn ja, darf ich dann nachdem ich die andere GbR verlassen habe, sofort eine neue gründen mit gleicher Anschrift oder gibt es da Fristen / Zeiten?
Bitte um eure Hilfe. Danke im Voraus.
Marcel
Hallo Marcel,
ich bin derzeit 1. Gesellschafter einer GbR, die aus einem
Kumpel und mir besteht. Nun würde ich gerne mit einem anderen
Kumpel eine „neue“ GbR gründen, daher meine Frage: geht das?
oder muss ich aus der anderen GbR erst raus?
Nein, musst Du nicht. Das parallele „Betreiben“ mehrerer GbR ist zulässig.
Wenn ja, darf ich dann nachdem ich die andere GbR verlassen
habe, sofort eine neue gründen mit gleicher Anschrift oder
gibt es da Fristen / Zeiten?
Ja, die Gründung ist jederzeit möglich.
VG
Sebastian
Moin!
Wo ist Dein Problem?
Gründest 'ne GbR und weißt nicht, was das ist oder bedeutet?
Um jetzt Deine Fragen zu beantworten,
ich bin derzeit 1. Gesellschafter einer GbR, die aus einem
Kumpel und mir besteht. Nun würde ich gerne mit einem anderen
Kumpel eine „neue“ GbR gründen, daher meine Frage: geht das?
oder muss ich aus der anderen GbR erst raus?
Wieviele GbR’s willst’de denn gründen (und verwalten/unterhalten)?
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrge…
Demnach könntest Du schon dutzende GbR’s (gehabt) „haben“ - ohne es zu wissen. Und prinzipiell kannst’de so viele machen, wie’de willst.
Wenn ja, darf ich dann nachdem ich die andere GbR verlassen
habe, sofort eine neue gründen mit gleicher Anschrift oder
gibt es da Fristen / Zeiten?
Das kommt allerhöchstens auf den jetzigen GbR-Vertrag an, wenn der überhaupt mal schriftlich fixiert ist, irgendwie. - Da Du aber so vollkommen unwissend fragst, gehe ich 'mal davon aus, dass „da“ gar nix geregelt oder reglementiert ist.
Sorry der vielleicht zu derben Worte… aber vielleicht hättest Du eher mal fragen sollen: „Was ist eine GbR? Und was bedeutet das für mich?“ (Aber vorher!)
Hoffnungsvolle Grüße und Däumchen-drück, dass das mal alles gut geht…
DannyFox64
Hallo Marcel,
ich bin derzeit 1. Gesellschafter einer GbR, die aus einem
Kumpel und mir besteht. Nun würde ich gerne mit einem anderen
Kumpel eine „neue“ GbR gründen, daher meine Frage: geht das?
oder muss ich aus der anderen GbR erst raus?
Nein, musst Du nicht. Das parallele „Betreiben“ mehrerer GbR
ist zulässig.
VG
Sebastian
Danke für die schnelle Antwort, also ist es auch kein Problem, wenn beide GbRs die gleiche Anschrift hätten?
Mfg
Marcel
Danke für die schnelle Antwort, also ist es auch kein Problem,
wenn beide GbRs die gleiche Anschrift hätten?
Das bringt das „Wesen“ der GbR schon mit sich, da diese Gesellschaftsform als Grundform von all denjenigen genutzt wird, die gemeinsame Interessen verfolgen. Dies erfolgt oftmals im privaten Bereich. Daher kann eine Person die Wohnadresse angeben. Ist diese Person dann an mehreren GbR beteiligt, so lautet die Adresse eben mehrmals auf die „Privatadresse“.
VG
Sebastian