Hallo,
hier mein Problem:
Während unseres Urlaubes waren 2mal Mitarbeiter der Techem GmbH bei uns im Haus, um die Heizkosten abzulesen. Da wir nicht da waren, sollen wir nun 45€ für eine nachträgliche Ablesung bezahlen.
Ist dies rechtens?
MfG
Tom
Hallo,
hier mein Problem:
Während unseres Urlaubes waren 2mal Mitarbeiter der Techem GmbH bei uns im Haus, um die Heizkosten abzulesen. Da wir nicht da waren, sollen wir nun 45€ für eine nachträgliche Ablesung bezahlen.
Ist dies rechtens?
MfG
Tom
Hallo,
hier die rechtliche Seite. Das Ableseunternehmen muß nach Ablesung einen zweiten kostenlosen Termin anbieten, sollte auch dann die Ablesung nicht durchgeführt werden kann das Unternehmen für einen 3.Termin Kosten geltend machen.
Selbst verständlich muß der 1. und 2.Termin frühzeitig bekannt gegeben werden, wenn Sie nur 2 oder 3 Wochen verreist waren und von beiden Terminen nichts wußten wurden diese Termine zu kurzfristig gelegt. Dann sollten Sie sich an Techem wenden und einen 3. unentgeltlichen Termin fordern. Bei elektronischen Messgeräten besteht auch die Möglichkeit der Selbstablesung, dies sollten Sie jedoch auch mit Hausverwalter / Techem absprechen.
MfG.
Wie lang war der Urlaub denn und wie kurzfristig die Anmeldungen zu den Terminen.?
Wenn die Termine ordentlich angemeldet waren dann wäre der Betrag für einen vereinbarten Individualtermin in Ordnung
Freix.
Danke für die Hilfe.
Der Urlaub ging vom 22-06 - 15.07.
Der Servicemitarbeiter kam am 03. und 10.07
da kann man hõchstens argumentieren, dass erst sich am 10. Nicht ordentlich 14 Tag. Vorher angemeldet habe kann
Ansonsten gerne

Danke für die Hilfe.
Der Urlaub ging vom 22-06 - 15.07.
Der Servicemitarbeiter kam am 03. und 10.07