Kann man mit einer Weinetiketensammlung eine Homepage aufbauen und über Google AdSense Anzeigen damit schalten. Verstösst man gegen irgend ein Recht von Copyright.
Hallo,
im Zweifel sind die Etiketten eigenständige Werke, die durch das deutsche Urheberrechtsgesetz geschützt sind. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Etiketten von deutschen Weinanbauern/Genossenschaften zur Auszeichnung ihrer Weine genutzt werden.
Also erst beim jeweiligen Weinbauer usw. anfragen, bevor die Etiketten kommerziell , das heißt um damit Einnahmen zu erzielen, genutzt werden.
Gruß
Ewurscht
Also erst beim jeweiligen Weinbauer usw. anfragen, bevor die
Etiketten kommerziell , das heißt um damit Einnahmen zu
erzielen, genutzt werden.
Wieso betonst du den kommerziellen Charakter? Das Urhebergesetz tut das nicht. Dort ist doch u.a. auch die Verbreitung an sich bereits geschützt.
Hallo,
Danke für die Antwort, habe mir soetwas gedacht, habe aber doch noch eine Frage: Ich meine gelesen zu haben, daß das Urhebergesetz den Artikel nur eine bestimmte Zeit schützt und nach dieser Schutzzeit ist dieser dann frei verwendbar?
Gruß
brachypelma
Hallo,
Danke für die Antwort, heißt das, das ich eine Sammlung, im Fall Weinetiketten könnten beispielsweise auch Radio’s sein nicht auf einer Hompage für die Allgemeinheit zur Schau stellen darf, ohne den Hersteller zu fragen.
Gruß
brachypelma
Hallo,
nur so eine Idee: Kann in einer Sammlung als ganzer vielleicht ein eigener „Schöpfungswert“ stecken, der die Veröffentlichung zuläßt, auch wenn das bei einzelnen Element nicht geht?
Gruß,
Markus
Hallo,
Danke, das ist eine interessante Idee, bedarf allerdings auch der rechtlichen Absicherung.
Gruß
brachypelma
Hallo,
nur so eine Idee: Kann in einer Sammlung als ganzer vielleicht
ein eigener „Schöpfungswert“ stecken, der die Veröffentlichung
zuläßt, auch wenn das bei einzelnen Element nicht geht?
Du meinst, wenn man genügend Bilder nachmalt (oder Uhren nachbaut), darf man sie alle zusammen verkaufen?
Kann doch wohl nicht sein, oder?
Gruß
loderunner
Wieso betonst du den kommerziellen Charakter? Das
Urhebergesetz tut das nicht. Dort ist doch u.a. auch die
Verbreitung an sich bereits geschützt.
Dies ist richtig, aber bei kommerzieller Nutzung sind die Strafen zumeist höher als bei privater einmaliger Nutzung!
Hallo,
nur so eine Idee: Kann in einer Sammlung als ganzer vielleicht
ein eigener „Schöpfungswert“ stecken, der die Veröffentlichung
zuläßt, auch wenn das bei einzelnen Element nicht geht?Du meinst, wenn man genügend Bilder nachmalt (oder Uhren
nachbaut), darf man sie alle zusammen verkaufen?
Kann doch wohl nicht sein, oder?
Nein, in der Form natürlich nicht.
Der Etikettensammler will aber anscheinend nicht die Etiketten an sich verändern oder nachmachen (egal in welcher Anzahl), sondern diese zu einem Gesamtwerk (Datenbank?) anordnen, wenn ich es richtig verstand.
Da solche Zusammenfassungen von, auch selbst urheberrechtlichen geschützten, Dingen wiederrum selbst urheberrechtlich geschützt sein können (z.b. Gedichttitel, BGH 24.05.2007, Az. I ZR 130/04, oder Schlagzeilen, LG München 18.09.2001, Az. 7 O 6910/01), kann einer Sammlung zumindest nicht zwingend die nötige Schöpfungshöhe fehlen.
Oder habe ich hier einen Denkfehler drin?
Gruß
Markus
Dies ist richtig, aber bei kommerzieller Nutzung sind die
Strafen zumeist höher als bei privater einmaliger Nutzung!
Das war weder die Frage noch die Antwort!
Außerdem handelt es sich kaum um eine einmalige Nutzung, wenn urheberrechtlich geschützte Werke ins Internet gestellt werden.
Hallo,
das ist richtig, ich will kein Weinetikett nachmachen, sondern eine Sammlung von Weinetiketten in einer Homepage im Internet zeigen. Das Alter der Weinetiketten schwankt zwischen 1 und ca. 80 Jahren, d.h. es gibt welche von 1930 und welche von 2009. Ich habe einmal gelesen das das Urheberrecht nur eine gewisse Zeit abdeckt? würde das stimmen wären bestimmte Jahrgänge u.U. frei?
Gruß
brachypelma
Hallöchen,
Es wäre doch möglich die Weinettiketten als Kunswerk zu zitieren? Also für jedes Etikett eine ordentliche Quellenangabe nach dem Motto: Copyright Winzer Weber, Bad Dürkheim.
Es sei denn, hier handelt es sich um historische Weinetiketten. Da gilt vermutlich die Gemeinfreiheit 70 Jahre nach Tod des Urhebers, oder wenn der nicht feststellbar ist 70 Jahre nach Veröffentlichung.
Oder du verfremdest die Sammlung derartig, daß daraus ein neues Kunstwerk entsteht?
Grüße vom
Linksabbieger
Hallo,
Es wäre doch möglich die Weinettiketten als Kunswerk zu
zitieren? Also für jedes Etikett eine ordentliche
Quellenangabe nach dem Motto: Copyright Winzer Weber, Bad
Dürkheim.
Und Du meinst, wenn man an das geklaute Fahrrad dranschreibt, wem man es geklaut hat, ist man auf der sicheren Seite? Notfalls erklärt man es einfach zum Kunstwerk?
Btw., hat man Dir eigentlich schon mal erklärt, dass es ‚Copyright‘ nicht mehr gibt und in D sogar noch nie gab?
Gruß
loderunner(ianal)