Folgende Frage:
Sind „Abschlagszahlungen“, wie man sie bei Strom- oder Gaslieferungsverträgen leistet, „echte“ juristische Forderungen? Konkret meine ich Abschlagszahlungen gemäß § 13 GasGVV.
Klar, Betriebswirtschaftlich sind es Forderungen. Denn Abschlagszahlungen werden ja eingebucht und stehen dann als offene Forderungen auf dem jeweiligen Konto.
Aber wie ist das „juristisch“ gesehen?
Auf welcher Rechtsgrundlage stellen die oben genannten Abschlagszahlungen Forderungen dar?
Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken.
Bei Fragen einfach melden!
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe!
Bjoern
PS
Es handelt sich hier nur um eine rein akademische Frage! Ich studiere ING mit Schwerpunkt Energiewirtschaft und bin über diese Fragestellung gestolpert.
Naja, ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt, jedoch (kann) aus einem Schuldverhältnis gem. § 241 BGB i.V.m. § 433 BGB sehr wohl eine Forderung in Form einer zu schuldenden Geldmenge begründet werden.
Eine Zahlung ist natürlich keine Forderung. Mir ging es hier im übrigen auch nicht um Haarspaltereien…
Man muss ja nicht immer alles auch die Goldwaage legen ^^
Eine Zahlung ist niemals eine Forderung. Darum ergibt deine
Frage keinen Sinn.