Sind Abschlagszahlungen echte Forderungen?

Hallo liebe Besserwisser :smile:

Folgende Frage:
Sind „Abschlagszahlungen“, wie man sie bei Strom- oder Gaslieferungsverträgen leistet, „echte“ juristische Forderungen? Konkret meine ich Abschlagszahlungen gemäß § 13 GasGVV.

Klar, Betriebswirtschaftlich sind es Forderungen. Denn Abschlagszahlungen werden ja eingebucht und stehen dann als offene Forderungen auf dem jeweiligen Konto.

Aber wie ist das „juristisch“ gesehen?
Auf welcher Rechtsgrundlage stellen die oben genannten Abschlagszahlungen Forderungen dar?

Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken.
Bei Fragen einfach melden!

Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe!

Bjoern

PS
Es handelt sich hier nur um eine rein akademische Frage! Ich studiere ING mit Schwerpunkt Energiewirtschaft und bin über diese Fragestellung gestolpert.

Eine Zahlung ist niemals eine Forderung. Darum ergibt deine Frage keinen Sinn.

Hallo,

siehe dazu § 510 BGB

§510 Ratenlieferungsverträge
2.die regelmäßige Lieferung von Sachen gleicher Art zum Gegenstand hat

Danke für deine Antwort!

Naja, ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt, jedoch (kann) aus einem Schuldverhältnis gem. § 241 BGB i.V.m. § 433 BGB sehr wohl eine Forderung in Form einer zu schuldenden Geldmenge begründet werden.

Eine Zahlung ist natürlich keine Forderung. Mir ging es hier im übrigen auch nicht um Haarspaltereien…
Man muss ja nicht immer alles auch die Goldwaage legen ^^

Eine Zahlung ist niemals eine Forderung. Darum ergibt deine
Frage keinen Sinn.

Hallo,

Strom ist keine Sache. Denn Sachen im BGB sind nur körperliche Gegenstände.

http://dejure.org/gesetze/BGB/90.html

VG

Hallo,

sie sind eine Forderung, wenn sie vertraglich als Verpflichtung vereinbart sind. Was beim Gaslieferungsvertrag der Fall ist.

ZB in Ziffer 3 dieser AGB: http://www.sw-stassfurt.de/cms/Gas/Kombiprodukt_Stro…

VG
EK

Hallo,

siehe dazu § 510 BGB

§510 Ratenlieferungsverträge
2.die regelmäßige Lieferung von Sachen gleicher Art zum Gegenstand hat

wie regelmäßig wird denn Gas verbraucht? Es fehlt hier zum Ratenlieferungsvertrag die Bestimmtheit der Menge.

Lies mal: http://de.wikipedia.org/wiki/Ratenlieferungsvertrag
Gruß
loderunner