sind ABteilungsleiter, die jeweils nur ihren Abteilungsmitarbeitern gegenüber weisungsbefugt sind, als Führungskräfte zu sehen und zu behandeln? Personalentscheidungen dürfen und können sie nicht fällen, das obleigt nur den CEO .
Expliziet geht es hier um die Frage ob diese an Betriebsratswahlen teilnehmen dürfen.
die alte Gretchenfrage…explizit nur durch Anrufung des Arbeitsgerichtes zu klären…denn dazu müsste man Einblick in die Geschäftsanweisungen oder Arbeitsverteilungspläne der Firma haben.
die alte Gretchenfrage…explizit nur durch Anrufung des
Arbeitsgerichtes zu klären…denn dazu müsste man Einblick
in die Geschäftsanweisungen oder Arbeitsverteilungspläne der
Firma haben.
Das ist doch Unsinn!
Ob eins der drei Kriterien zutrifft, ist in aller Regel ohne Einblick in die Geschäftsanweisungen (die übrigens nicht immer schriftlich fixiert sind) festzustellen.
Hallo,
das kann man so wirklich nicht beantworten, da gebe ich Guido völlig recht.
Bei uns ist es z.B. so dass ein Mitarbeiter des Unternehmens für seinen Bereich Führungskraft ist und daher als Arbeitgebervertreter gilt, er aber trotzdem Mitglied des Personalrates innerhalb der Stufenvertretung ist (Bundespersonalvertretungsgesetz)
Gruss
Czauderna