Sind Änderungsverträge einzelne Arbeitsverträge?

In unserer Frima gibt es nur zweckbefristete Arbeitsverträge. ich weiß, dass man rechtlich nach 2 befristeten Verträgen einen unbefristeten kriegen müßte. Nun habe ich schon mehrere Verträge dort bekommen, z.t. aber auch immer wieder Änderungsverträge, wo Stunden erhöht oder gesenkt wurden. Gelten die dann auch als zweiter oder dritter befristeter Vertrag? Mein Problem ist, dass ich momentan in Elternzeit bin und mein Vertrag am Sa ausläuft. Vom Chef wurde mir am Telefon zugesichert, dass ich einen neuen bekomme. Allerdings habe ich Zweifel daran ob das stimmt, da ich von Kollegen viele Horrogeschichten gehört habe.Was kann ich tun?

Nach 2 befristeten Vertägen muss man nur dann einen unbefristeten bekommen, wenn die Befristung nicht zweckgebunden war. D.h. im Vertrag darf kein Grund der Befristung stehen. Z.B. Vertretung Elternzeit, Projekt XY. Wenn ein Vertrag zweckgebunden ist und durch einen anderen zweckgebundenen Vertrag verlängert wird, kann man das Spielchen so weiter treiben. Allerdings müssen die Gründe auch wahr sein. Ansonsten kann man klagen und hat dann Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag. Sich so in eine Fa. einklagen ist meistens nur nicht ratsam.

Hallo, Danke für die schnelle Antwort!
Unsere Firma ist aber eine Tochtergesellschaft der Stadt und ich weiß von anderen Kollegen, die schon mal bei einem Anwalt waren, dass die zweckbindung irgendwie nicht rechtens ist. Für mich ist nun wichtig, wie die Änderungsverträge gewertet werden. Habe nämlich innerhalb von nicht ganz 2 Jahren mindestens 6 Verträge, davon auch welche, wo es eben Stundenänderungen gab und auch Projetkwechsel.

Schöne Grüße!

Hallo,

das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die rechtliche Grundlage.
Es wird unterschieden in mit (z.B. Schwangerschaftsvertretung) und ohne Sachgrund (max. 2 Jahre bzw. 3 Verträge).
Eure Firma scheint die Verträge nach ihren Vorstellungen auszulegen, wenn es „Horrorgeschichten“ gibt. Nach Ablauf des jeweils letzten Vertrages (und keiner Verlängerung), hat man 3 Wochen Zeit sich rechtlich zu wehren und auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zu klagen.

Mit freundlichen Grüßen

tut mir leid davon habe ich keine ahnung! würde mich aber freuen, wenn du mir erzählst wie es ausging!
LG Oliver

Schick dem Chef eine Email und lass ihn drauf antworten, denn dann hast Du was schriftlich.
Aenderungsvertraege mit veraenderter Stundenzahl sind keine befristeten Vertraege sondern quasi Kuendigung mit Neueinstellung.
Am besten wirst Du Mitglied bei einer Gewerkschaft und kannst dann zur Not Klage einreichen, weil die Dich gut vertreten werden.
Viel Erfolg.
Anja

Hallo Kollege (Kollegin?)
das mit den zwei befristeten Verträgen und danach unbefristet ist eine etwas sehr freie Auslegung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
Es ist so, dass ein Arbeitsvertrag ohne Begründung befristet werden darf. Und zwar auf maximal zwei Jahre. Wird er auf kürzere Zeit befristet, darf die Befristung zweimal verlängert werden, aber eben nur bis insgesamt maximal zwei Jahre.
Daher der Irrtum mit den zwei Verträgen, die man haben könnte.
Wenn ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber jemals einen unbegründet befristenten Arbeitsvertrag hatte, darf dieser Arbeitgeber diesen Arbeitnehmer nicht noch einmal (unbegründet!) befristet einstellen.
Eine Befristung wäre in einem Arbeitsvertrag zwischen diesen Parteien unwirksam.
Anders verhält es sich bei der Zweckbefristung. Hier gilt keine zeitliche Höchstgrenze und es dürfen auch beliebig viele Befristungen hintereinander gemacht werden. (Grund dafür ist unter Anderem der Schutz von Arbeitgebern mit Saisonarbeitsplätzen, z. B. Gastwirte in Ausflugsgaststätten.)
In Deinem speziellen Fall erscheint es mir nach Deinen einführenden Worten so, dass Dein Arbeitgeber die Zweckbefristung lediglich vorschiebt um ausschließlich befristete Arbeitsplätze zu haben. Ein Unternehmen mit auschließlich Zweckbefristenten Arbeitsplätzen ist zumindest schwer vorstellbar. Viele Arbeitgeber missbrauchen das Teilzeit- und Befristungsgesetz um möglichst viele Arbeitsplätze befristen zu können. Sie wollen ihre Mitarbeiter erpressbar halten!
Ich rate Dir, Deinen Arbeitsvertrag von einem gewieften Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen, um festzustellen, ob die Befristung überhaupt rechtswirksam ist.
Hilfreich ist hier die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Die Kollegen dort kennen die besten Koryphähen des Arbeitsrechts.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und einen „guten Rutsch“ in ein erfolgreiches neues Jahr.
Liebe Grüße, Johannes

Hallo,

hier befindest Du Dich in einem Irrtum: Wenn es sich um aufgrund eines Sachgrundes (wirksam) befristete Arbeitsverträge handelt, entsteht auch nach mehreren Verträgen kein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Wenn in einem laufenden Vertrag, d.h. innerhalb der Befristung, die Wochenstundenzahl geändert wird, ist dies kein neues Arbeitsverhältnis. Das könnte nur anders sein, wenn zugleich mit der Änderung auch die Laufeit des Vertrages geändert wird.

Gruß,

Michael

Hallo,
also gewertet werden die Verträge mit Beginn und Ende der Befristung. Die Stundenänderung zwischendrin sind Änderung von Vertragsbestandteilen und haben bei der Berechnung der Befristungen keinen Einfluss. Allerdings dann schon, wenn sie Aufschluss auf die Zweckbindung geben. Wird mit einer Stundenänderung auch eine Befristung verlängert, dann zählt dies auch als eigener befristeter Vertrag.

Hi,

also wenn der Vertrag am Sa. ausläuft und die Befristung endet kann man nichts machen! Wenn Ihr Chef einen neuen Vertrag signalisiert hat, dann würde ich mir das noch vor dem 31.12.11 schriftlich geben lassen! etwas anderes ist aus meiner Sicht nicht möglich.

P.S. Meine Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung; die es auch nicht ist!

MfG

G. Maßberg

Hallo, du könntest ggf. nur auf eine Festanstellung klagen. Ob das aussichtsreich ist, würde ich mit einem Anwalt klären. Es kommt auf bisherigen Verträge an, die man sich genau anschauen müsste. Einen Änderungsvertrag würde ich nicht von vornherein als neuen befristeten Vertrag ansehen.

Hallo,

zu unterscheiden sind die Befristung „ohne Sachgrund“ gemäß § 14 Abs.2 S.1 TzBfG und die Befristung „mit Sachgrund“ gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 und S.2 TzBfG.

Eine Befristung ohne Sachgrund darf maximale 2 Jahre erfolgen und in dieser Zeit höchstens 3 Mal verlängert werden.

Die zwei Jahresgrenze gilt nicht für Befristungen mit Sachgrund (also auch zweckbefristete Arbeitsverträge). Diese können solange befristet werden, solange der Zweck bzw. der Sachgrund besteht.Bespiele für eine rechtmäßige Befristung sind in §14 Abs.1 S. 2 TzBfG aufgeführt (diese sind nicht abschließend und andere Gründe sind denkbar)
Bespiel:smiley:ie Befristung einer Arbeitnehmerin zum Zweck der Elternzeitvertretung einer anderen Mitarbeiterin ist auch 3 Jahre möglich. Würde jedoch der Arbeitgeber wissen, dass die Mitarbeiterin nach der Elternzeit nicht mehr kommt und trotzdem weiterhin die andere AN befristen, so fehlt der Sachgrund und die Rechtsfolgen der rechtsunwirksamen Befristung gemäß §16 TzBfG treten ein. Der befristete Arbeitsvertrag wird zum unbefristeten Vertrag.
Wichtig ist das eine Befristung immer der Schriftform bedarf (beiderseitige originale Unterschriften; Emails,Kopien, Fax genügen nicht) Rechtsfolge der fehlenden Schriftform ist gemäß § 16 TzBfG i.V.m. §14 Abs. 4 ein unbefristeter Arbeitsvertrag.

An eine rechtmäßige Befristung mit Sachgrund sind hohe Hürden für den Arbeitgeber gesetzt. Der AG muss falls Sie die gerichtliche Überprüfung der rechtmäßigen Befristung möchten beweisen, dass ein rechtmäßiger Sachgrund für die Befristung vorgelegen hat. Kann er das nicht haben Sie einen unbefristeten Vertrag.
Wichtig ist das Sie innerhalb von drei Wochen nach ende der Befristung Zeit haben Klage auf Feststellung bei Gericht haben. Vor dem Arbeitsgericht in 1 Instanz gibt es keinen Anwaltszwang und jede Partei zahlt ihre eigenen Kosten egal ob die Partei gewinnt oder verliert. Eine Antragshilfestelle bei Gericht hilft ihnen eine Klage zu formulieren.

Änderungen eines bestehenden Vertrages sind keine eigenen Verträge und einvernehmlich möglich, jedoch bedürfen Sie auch wie der Grundvertrag der Schriftform.
Einseitige Vertragsänderungen sind nicht möglich. Für eine Zweckbefristung sind jedoch wie bereits ausgeführt Anzahl und länge der Befristung nicht entscheidend.

Ob die Zweckbefristung rechtmäßig ist/war kann ich durch fehlende Angaben nicht einschätzen.

Übrigens wer nach einer Befristung einfach weiter in die Arbeit geht und arbeitet und der AG dies auch nur für eine kurze Zeit duldet hat einen (mündlich) unbefristeten Arbeitsvertrag

VG
Marcus

hallo,
wenn der Chef dies sagt (egal ob mündlich oder schriftlich), dann ist das in der regel immer so.
und als tipp, viele geschichten sind als solche zu bezeichnen. was die befristung betrifft, ist die rechtliche seite eindeutig, das es sich um das selbe unternehmen handelt.
mfg
sn
ps: persönlich einen guten rutsch ins neue

Hallo,
zunächst gelten Kündigungsfristen für Verträge die eingehalten werden müssen. Jede Änderungskündigen stellt auch ein neues Vertragsverhältnis da, weil der alte Vertrag gegen einen neuen ersetzt werden soll.
Natürlich gelten diese dann auch entsprechend als dritter Vertrag indem wiederrum die entsprechende Frist (Vertragsdauer) stehen müsste.
In dem vorherigen Vertrag muss aber, damit dieser kündbar ist, eine Kündigungsfrist vor Ablauf des Vertrages stehen. Schauen Sie in den bisherigen Vertrag nach welche Kündigungsfrist besteht.
Wenn ein befristeter Vertrag ausläuft und Sie gehen weiterhin dort arbeiten ohne dass jemand etwas dagegen einwendet (Chef) wird aus dem unbefristeten autom. ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Schauen hier mal nach:
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/befristung.htm
Sie können jetzt nur folgendes machen:

  • Wenn vorhanden, wenden Sie sich an den Betriebsrat
    oder die zuständige Gewerkschaft (Verwaltungsstelle)
  • Falls Sie Mitglied der Gewerkschaft sind, sind Sie autom. Rechtschutzversichert in Sachen Arbeits- und Sozialrecht
  • Oder Sie wenden sich an einen Anwalt in Sachen Arbeitsrecht und lassen sich beraten (Kostet zwar etwas, lohnt sich aber)

Etwas anderes können Sie im Moment nicht tun.
Da Sie in Mutterschaftsurlaub sind, können/werden Sie ja nicht arbeiten gehen. Das Arbeitsverhältnis würde dann am Sa enden. Bin mir rechtl. nicht sicher, wie das genau in ihrem Fall ist.

Ich darf keine Rechtsauskünfte geben, von daher sind meine Ausführungen nicht verbindlich.

Ich wünsche ihnen viel Glück. ich hoffe, ich konnte trotzdem helfen.

Einen guten Rutsch und viel Erfolg für 2012

Uwe H.

Hallo,
da bin ich nicht ganz sicher, meiner Meinung nach ist ein Änderungsvertrag ein neuer Vertrag mit neuen Fristen. Wenn die Arbeitsverträge zweckbefristet sind, sind auch mehr als 2 erlaubt. Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, würde ich mich daran wenden.
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie endlich einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen und Sie so auch Ihrer Zukunft besser planen können.
Viele Grüße

Hallo,

mit der Befristung hast du ganz recht. Ob die Änderungsverträge mitzählen oder nicht (meiner Ansicht nach schon) spielt doch bei dir bestimmt keine Rolle mehr.

Deshalb ist die Frage entscheidend, ob in diesem Unternehmen weiterhin wirksam befristete Verträge vereinbart werden dürfen.
Die Gründe weshalb man auch öfters befristen darf sind etwas auslegungsbedürftig ( hier genaueres dazu: http://www.recht-finanzen.de/contents/arbeitsrecht/b… )

Falls das Unternehmen bei dem du arbeitest nicht sachgrundlos befristen darf, solltest du auf dein Recht bestehen. Dazu würde ich eine Erstberatung bei einem Arbeitsrechtler einholen.

Alles Gute für die Zukunft.