Sind AGBs urheberrechtlich geschützt

Guten Tag!

Sind AGBs grundsätzlich urheberrechtlich geschützt? Angenommen Bekleidungsversandhaus X übernimmt die AGB von Bekleidungsversandhaus Y und passt lediglich die Unternehmensbezogenen Daten wie Name, Anschrift et cetera an, ist dies dann ein Verstoß gegen das Urhebergesetz oder irgendwelchen anderen Gesetze? Darf man sich auf diese Weise wie bei kostenlosen Musterverträgen im Internet einfach bedienen?

frank

Sind AGBs grundsätzlich urheberrechtlich geschützt?

das lässt sich „grds.“ nicht sagen. agb können urheberrechtlich geschützt sein. warum sollten sie auch anders behandelt werden als etwa ein buch ?!

die frage wurde schon öfters gestellt, such doch im archiv.

http://www.wer-weiss-was.de/article/2587400

„[…] es wäre absolut unter keinen Umständen möglich, an AGBn Urheberrechte geltend zu machen […]“

http://www.wer-weiss-was.de/article/2310331

„[…] Wenn Du also die AGB eines Wettbewerbers kopierst, dann bekommst Du Ärger. Deshalb werden Änderungen eingebaut, die zumindestens auf den ersten Blick eine Eigenschöpfung darstellen. […] Deshalb sollten Abwandlungen nur Fachleute machen. die dann wissen, welche Konsequenz eine Auslassung oder Ergänzung hat.“

Wirklich einig scheinen sich die Rechtsgelehrten da irgendwie nicht zu sein. Also als Laie fasse ich das mal so zusammen: Streiche einen Punkt der für dich unwichtig / nicht zutreffend ist und alles ist in Ordnung. Klingt irgendwie zu einfach…

Was muss denn in den AGB drin stehen damit ein Laie weiß das diese urheberrechtlich geschützt sind?

ja, du hast recht. folgendes:

http://www.wer-weiss-was.de/article/2587400
„[…] es wäre absolut unter keinen Umständen möglich, an AGBn
Urheberrechte geltend zu machen […]“

das ist heute auf keinen fall mehr vertretbar. entscheidungen, dass agb urheberrechtlich geschützt sein können, findest du bei tante gugle.

http://www.wer-weiss-was.de/article/2310331
„[…] Wenn Du also die AGB eines Wettbewerbers kopierst, dann
bekommst Du Ärger. Deshalb werden Änderungen eingebaut, die
zumindestens auf den ersten Blick eine Eigenschöpfung
darstellen. […] Deshalb sollten Abwandlungen nur Fachleute
machen. die dann wissen, welche Konsequenz eine Auslassung
oder Ergänzung hat.“

Wirklich einig scheinen sich die Rechtsgelehrten da irgendwie
nicht zu sein. Also als Laie fasse ich das mal so zusammen:
Streiche einen Punkt der für dich unwichtig / nicht zutreffend
ist und alles ist in Ordnung. Klingt irgendwie zu einfach…

Was muss denn in den AGB drin stehen damit ein Laie weiß das
diese urheberrechtlich geschützt sind?

auf der sicheren seite ist man jedenfalls, wenn man nicht einfach per copy den text einfügt und sich zu eigen macht.

wann genau eine eigene schöpfung vorliegt bzw. die eines anderen nicht übernommen wird, ist letztlich eine abwägungsfrage. feste richtlinien kann ich dir also nicht nennen.
versuch -wenn du schon keinen anwalt konfrontierst- zumindest eigene formulierungen zu verwenden, etwa wenn es nicht um besonders komplizierte juristische formulierungen geht.

oder kauf dir einen mustvertrag - gibt’s bei jeden schreibwarenladen für kleines geld…

Wirklich einig scheinen sich die Rechtsgelehrten da irgendwie
nicht zu sein. Also als Laie fasse ich das mal so zusammen:
Streiche einen Punkt der für dich unwichtig / nicht zutreffend
ist und alles ist in Ordnung. Klingt irgendwie zu einfach…

So einfach ist es auch nicht. Ein Urheberrecht setzt immer eine gewisse Schöpfungshöhe voraus. Wo und wie die zu ziehen ist - entscheidet dann eventuell erst ein Richter.
Im Prinzip das gleiche wie bei Bildern. Ein „einfacher Schnappschuss“ eines zig-millionenmal photographierten Objektes wie dem Eifellturm _mag_ auch mal keine ausreichende Schöpfungshöhe haben. Wo und wann ist halt immer Auslegungssache. Abmahnungsspezialisten wie diese Koch-Webseite verdienen jedenfalls recht gut mit _meine Meinung_ nach nicht schützenswerten Bildern. Da gehen die Meinungen halt weit auseinander.