In unserem Betrieb arbeiten überwiegend 1-€-Jobber.
Im Betrieb herrscht Alkoholverbot, über das alle beim
Einstellungsgespräch aufgeklärt und belehrt werden.
Es werden öfter Alkoholkontrollen mittels Alcomat (Pusten) durchgeführt. Ertappte Alkoholsünder werden ab einem Wert von ca. 0,5 nach Hause geschickt und der Tag als unentschuldigt gewertet. Beim 3.Verstoß gibt es eine Abmahnung und dann im Wiederholungsfall die Kündigung.
Man darf/soll einen MA nach Hause schicken, bei Feststellung der Betrunkenheit/Alkoholaufnahme.
Vor Kündigung sollte mit dem AN und BR über dieser KRANKHEIT gesprochen und evtl. zu eine REHA/KUR eingewiesen werden, falls AN seine Krankheit/Sucht zu Alkoholismus bekennt. Wenn AN dies nicht bekennt, darf der AG ihn Abmahnen infolge Kündigen. (Meine Sätze sind nicht aus dem GesetztesBuch, daher nochmal genau informieren bei einem Fachmann/BR)
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