Angenommen, jemand hat nebenberuflich ein selbstständiges Gewerbe (z.B. einen Onlineshop) und beschäftigt darin per Minijob (
Ist also insbesondere die gezahlte Pauschalsteuer von der
Steuer absetzbar?
Ja, klar!
Danke für Antwort.
Zusatzfrage:
Wenn diese Abgaben auf den Lohn (also nicht der eigentliche Lohn) an die Knappschaft erst verspätet im Folgejahr nachgezahlt werden, so sind diese doch auch erst im Folgejahr, das Jahr der Nachzahlung, absetzbar?
Kommt drauf an ob Bilanz oder EÜR erstellt wird.