Guten Tag,
Ist die Umlage von Anschaffungskosten für Warmwasser- und Wärmemengenzähler auf den Mieter umlegbar?
Es handelt sich um eine Erstausrüstung bei einem bestehenden Gebäude. Die Geräte sind gekauft und eichpflichtig.
Sind es Betriebskosten und in der Nebenkostenabrechnung ansetzbar (als Fixkosten Messgeräte 1/5) ?
Wer kann weiterhelfen?
Danke