Sind Anschaffungskosten von Messgeräten umlagefähig?

Guten Tag,

Ist die Umlage von Anschaffungskosten für Warmwasser- und Wärmemengenzähler auf den Mieter umlegbar?

Es handelt sich um eine Erstausrüstung bei einem bestehenden Gebäude. Die Geräte sind gekauft und eichpflichtig.

Sind es Betriebskosten und in der Nebenkostenabrechnung ansetzbar (als Fixkosten Messgeräte 1/5) ?

Wer kann weiterhelfen?

Danke

Wenn die Geraete gemietet sind, kann die Miete umgelegt werden. Gekaufte Geraete sind nicht umlagefaehig! Gruß

Nein gekaufte Geraete sind nicht umlagefaehig, nur die Miete von gemieteten Zaehlern!

Ich schließe mich meinem Antworter an
Vieleicht kann mann den Kauf noch umwandeln in Miete von ISTA oder Techem
Hausverwalter Dresden

Hallo,

Die Anschaffungskosten beim Kauf von Warmwasser- und Wärmemengenzählern trägt der Vermieter.
Wenn allerdings nach 5 Jahren die Zähler neu geeicht werden müssen, sind die dann entstehenden Kosten umlegbar.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Bei bestehenden Objekten gilt:

  1. Kauf der Geräte und Umlage ist als Modernisierungs auf Grundlage des § 3 Abs. 1 MHG zulässig. Aufgrund der zumeist geringen Beträge macht dies häufig nur im Zusammenhang mit anderen Modernisierungsmaßnahmen n. § 555b BGB Sinn.

  2. Anmietung der Geräte ist gem. § 4 Abs. 2 HeizkostenV bzw. § 2 Nr. 4a BetrKV umlagfähig, sofern zuvor die Nutzer informiert worden sind und die Mehrheit innerhalb eines Monats nicht widersprochen hat.

  3. In WEG können die Erstausrüstung mehrheitlich beschließen, da es sich um eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung handelt.

G imager

Hallo

Wie schon mehrfach geschrieben wurde ist Geräte-Kauf nicht umlagefähig sondern nur Geräte-Miete > Betriebskostenverordnung/Heizkostenverordnung.

Im übrigen ist Geräte-Kauf reichlich blödsinning, weil die Messgeräte im Rahmen der Eichpflicht alle xx Jahre ausgetauscht werden müssen. Bei der Geräte-Miete ist das im jährlichen Mietpreis berücksichtigt. Zudem fallen keine Extrakosten z.B. bei erforderlichem Austausch wegen Ausfall eines Gerätes an.

Grüsse Rudi