Hallo,
[bzgl. FAQ 1129 gleich die Klarstellung: Es geht mir nur um die Frage, wie Kosten berechnet werden, nicht um eine inhaltliche Stellungnahme. Dies sollte nicht unter Beratung fallen. Da die Frage unter Arbeitsrecht nicht beantwortet wurde, versuche ich es eben hier.]
wenn ich für eine drohende rechtliche Auseinandersetzung Rat bei einem Anwalt hole: Welche Kosten entstehen dann für welche Dienstleistungen?
Meine bisherigen Recherchen ergaben, dass entlang des Streitwertes eine Gebühr festgelegt wird. Leider steht nie dabei, welche Gegenleistung in dieser Gebühr enthalten ist bzw. wie oft sie fällig wird.
Im konkreten Beispiel Streitwert = 15.000 Euro
Dazu fand ich folgende Beispielrechnung:
Streitwert 15.000 Euro, außergerichtliche Beratung:
1,30 Geschäftsgebühr 1.070 Euro
Auslagenpauschale 20 Euro
19% Umsatzsteuer 111 Euro
Nun ist mir aber völlig unklar, ob diese Kosten sofort komplett anfallen, wenn die Beratung beginnt und über ein Erstgespräch hinausgeht.
Sind dann im Sinne einer Pauschale auch ALLE Tätigkeiten enthalten (Briefe lesen/schreiben, Stellungnahmen, Bewertungen, …) die in einem relativ beliebig langen Zeitraum dazu später noch anfallen?
Ist also „1x lange Reden“ genauso teuer wie „4x lange Reden, 3 Briefe lesen, 4 Schriftstücke anfertigen“? Oder kostet es gar im 2. Fall 11x1.070 Euro?
Wo ist denn da die Grenze eines „Geschäfts“??
Danke im voraus