Sind Arbeitszimmer außerhalb der Wohnung

… steuerlich absetzbar?
Hallo Experten! Ich wohne in einem 1-Raum-Appartement, habe einen selbständigen Nebenjob und verrichte diese Tätigkeit in der Wohnung meines Freundes, der mir ein Zimmer überlassen hat. Kann ich dieses Arbeitszimmer steuerlich absetzen, obwohl es sich auß

Hallo elli3034,

wenn Du für Deinen Nebenjob ein Arbeitszimmer benötigst, kannst Du die Kosten von der Stuer absetzen.

Voraussetzung ist aber die ausschließliche Nutzung als Arbeitszimmer ( auch von der Einrichtung ).

Wenn der Büroraum außerhalb angemietet wurde, ist die Vorlage eines schriftlichen Mietvertrages erfoderlich. Bei Untervermietung ggfs. auch die Zustimmung des Hauseigentümrs, da in den Standartmietverträgen die Untervermietung von der Zustimmung abhängig ist.

Die Mietzahlung und die Zahlung der Nebenkosten sollten bargeldlos erfolgen zu Beweiszwecken; bei Barquittungen habe ich so meine Bdenken.

Einfach eine „Ecke“ in der Wohnung Deines Freundes als „Arbeitszimmer“ zu deklarieren geht nicht und wäre Steuerhinterziehung / Steuerbetrug.

Euer Schlafzimmer betittelt Ihr ja auch nur wie im Volksmund als „Arbeitzimmer“ und macht es nicht steuerlich geltend.

MfG

Stefan Seidel

Wenn du in der Schweiz wohnst, findest du die Antwort für deine Frage in der „Wegleitung zur Steuererklärung 20…“. Lieber Gruss

Hallo,

die Frage ist nicht angekommen.

Aber grundsätzlich sind Arbeitszimmer nur absetzbar wenn Ihnen auch Kosten entstehen (Miete, Abschreibung etc.)

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

Selbstverständlich, wenn sie ihrem Freund für die Nutzung eine entsprechende Miete zahlen.

??? kommt da noch was ?
wenn Du Miete bezahlst, kannst du es steuerlich abestzen.Aber nur, wenn Du Rechnungen über die Miete hast und Dein Freund die Miete als Einkommen versteuert.
Gruß
Kath

Hallo,

tut mir Leid, dazu kann ich nichts sagen, bin kein Steuerexperte!

Viel Erfolg bei der Klärung der Frage!

Viele Grüße

Bea

…? wie gehts weiter?

Hallo Elli - zahlst du deinem Freund Miete für das Zimmer? Das wäre jetzt der erste wichtigste Punkt, der zu klären wäre. Grüße, Björn

Hallo elli,

sofern dieses Zimmer ausschließlich für diese Tätigkeit genutzt wird ist es abzugsfähig!

Grüße
benhed

Tut mir leid, das weiß ich nicht