Sind Arztbesuche 'krank feiern' bzw. AU?

Hi,

Mal eine ganz allgemeine Frage: Wenn jemand aufgrund einer Erkrankung einen Arzttermin hat, ist das dann eine „Krankmeldung“ oder muss man da Urlaub einsetzen? Man ist ja in vielen Fällen nicht arbeitsunfähig.

also mal Beispiele:

  • Zahnarzttermine
  • Voruntersuchungen zu einer späteren OP
  • notwendige Untersuchungen ( Nachsorge bei chronischer Erkrankung)

neugierig
B

Hallo Birk B
Das ist m.E. von verschiedenen Faktoren anhängig, nicht zuletzt von deinem Vertrag oder Betriebsvereinbarungen und natürlich von der Art des Arztbesuches.
Ein Kontrolltermin beim Zahnarzt bei gleitender Arbeitszeit wird sicherlich keine AU erfordern.
Bei Schichtarbeit wird wohl ein Termin zu finden sein, der auch keine AU erfordert.
Umfangreicher Untersuchungen (Voruntersuchungen bzw. Nachuntersuchungen zu OP’s) wird wohl jeder Arzt bestätigen und eine AU ausstellen, wenn sie nicht anders als in die eigentliche Arbeitszeit legbar sind. (ohne Gewähr)
Siehe auch mal hier:
http://www.it-dozent-bellin.de/arbeitsrecht-allg/arb…

VG Ana

zu Vorsorge Untersuchungen und ähnliches gibt es oft Regelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, dazu kann man damzufolge nichts allgemeines sagen.

besten Dank